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Das neue Vormundschaftsrecht. Erste Einblicke in die Praxis (VormPrax)

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts hat das Vormundschaftsrecht seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2023 grundlegend verändert: Erstmals wurden Mündelrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, der Vorrang ehrenamtlicher Vormundschaft wurde klargestellt, die Pflichten der Jugendämter bei Auswahl und Begleitung von Vormund:innen wurden erweitert und neue Kooperationsanforderungen eingeführt. In der Praxis laufen seitdem vielerorts engagierte Umsetzungsprozesse an – doch eine strukturierte wissenschaftliche Begleitung dieser Entwicklung hat bislang gefehlt. Hier setzt das Forschungsvorhaben „Das neue Vormundschaftsrecht. Erste Einblicke in die Praxis“ (VormPrax) an.

Gefördert und unterstützt vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) führt das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft seit Juni 2026 das Projekt durch. Das Deutsche Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) bringt als Kooperationspartner seine rechtliche Expertise ein. Das Projekt hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren und endet im November 2028.

„VormPrax“ nimmt die Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform im Bundesland Baden-Württemberg in den Blick und soll die handelnden Akteur:innen praxisorientiert unterstützen. Es richtet sich an Fachkräfte in den Jugendämtern – insbesondere in den neu entstandenen „Koordinierungsstellen Vormundschaften“ –, an Vormund:innen (ehrenamtliche und andere), an Mündel sowie an die Familiengerichte mit den dortigen Rechtspfleger:innen und Richter:innen.

Die Bearbeitung erfolgt in vier Teilprojekten: Teilprojekt 1 fragt danach, wie Jugendämter einen verlässlicheren Überblick über Vormund:innen und Mündel in ihrem Zuständigkeitsbereich gewinnen und pflegen können. Teilprojekt 2 untersucht, wie Jugendämter Vormund:innen – insbesondere ehrenamtliche – auswählen, begleiten, beraten und beaufsichtigen. Teilprojekt 3 nimmt die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten in den Blick: Wo stockt die Kooperation, was gelingt, und wie lässt sie sich zum Wohl der Mündel verbessern? In Teilprojekt 4 schließlich kommen junge Menschen selbst zu Wort: Dieses Teilprojekt fragt danach, wie Mündel ihre durch die Reform gestärkten Beteiligungs- und Mitspracherechte erleben und welche Faktoren deren tatsächliche Wahrnehmung fördern oder hemmen.

Methodisch verbindet „VormPrax“ rechtliche Expertise mit quantitativen und qualitativen Forschungsansätzen sowie partizipativen Elementen. Umgesetzt wird ein Mixed-Methods-Ansatz, der den unterschiedlichen Fragestellungen der vier Teilprojekte gerecht wird. Alle erhobenen Daten werden pseudonymisiert ausgewertet, sodass Rückschlüsse auf einzelne Personen, Jugendämter, Vereine oder Fallkonstellationen nicht möglich sind. Die Ergebnisse werden projektbegleitend in Form von Handreichungen, Empfehlungen und FAQ-Sammlungen veröffentlicht; am Projektende stehen ein Abschlussbericht und eine öffentliche Tagung.

Projektverantwortliche:

Im Bundesforum Vormundschaft wird das Projekt bearbeitet von Dr. Miriam Fritsche, die zugleich Projektverantwortliche ist, und Ruth Seyboldt.

Weitere Informationen zum Projekt und zu seinen (Zwischen-)Ergebnissen:

Infoblatt „VormPrax“, Stand: Juli 2026 (PDF)

Vorstellung des Projekts im „Netzwerk KoSt“ am 11.09.2026 (PDF der Präsentation)

Webseiten der Projektpartner mit Informationen zum Projekt:

Projektseite Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg

Projektseite Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)

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