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Fortbildungsportfolio

Unser Fortbildungsangebot richtet sich vor allem an Vormund:innen sowie an Fachkräfte der Sozialen Dienste. Wir bemühen uns für alle Vormundschaftformen Fortbildungen anzubieten und die Themenvielfalt in Vormundschaft und Pflegschaft abzubilden. Dabei ist uns besonders wichtig, theoretisch fundiertes Wissen als auch praktische Handlungskompetenzen zu vermitteln und zugleich den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Vormundschaftssystem zu fördern.

Einen Einblick in die Themenvielfalt erhalten Sie nachfolgend. Falls Sie sich für eine Veranstaltung interessieren, die wir aktuell nicht anbieten, können Sie gerne Ihr Interesse per E-Mail bekunden, damit wir sie auf die Warteliste setzen. Ebenso freuen wir uns immer über Rückmeldung, sollten Sie ein Thema vermissen.

Kooperation als zentrales Element der Vormundschaft

Kooperation von Allgemeinen Sozialen Diensten und Vormundschaft

Dieses Seminar besteht aus zwei Blöcken und richtet sich an beruflich tätige Vormund:innen sowie an Fachkräfte der Sozialen Dienste. Strukturell sind in der Zusammenarbeit Schnittstellen angelegt – zwar verfügt der oder die Vormund:in über sorgerechtliche Befugnisse, ist aber auch auf die Gewährung der entsprechenden Hilfen durch den ASD angewiesen. Die aktuelle Fluktuation der Fachkräfte macht die Zusammenarbeit nicht einfacher.
Eine solide Klärung von Aufgaben, Rollen und Zuständigkeiten ist ebenso wichtig wie das Verständnis für die Perspektive des jeweils anderen Dienstes bzw. der jeweils anderen Rolle. Unser Referent, Horst Hütten, Sachgebietsleiter am Jugendamt Aachen, hat mit beiden Seiten langjährige Erfahrung und gibt in diesem Seminar einen grundlegenden Einblick in wichtige Aspekte der Kooperation.
Referent: Horst Hütten (Sachgebietsleiter im Jugendamt Aachen)

Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt

Eine gelingende Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform kann nur gemeinsam mit Jugendämtern und Familiengerichten gelingen. Neuerungen bei Auswahl, Bestellung und familiengerichtlicher Aufsicht sind ebenso auf beide Partner angewiesen wie Überlegungen, wie vorläufige Vormundschaft (§ 1781 BGB), der zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB), die ehrenamtliche Pflegschaft (§ 1777 BGB) und die Vormundschaft von Pflegeeltern in die Praxis finden und sich weiterentwickeln können.
Die „Warendorfer Praxis“, ein hoch aktiver Arbeitskreis, hat den Leitfaden Vormundschaft vorgelegt, der – immer am Kind orientiert – Vorschläge zur Zusammenarbeit von Familiengerichten und Jugendamt in vormundschaftlichen Angelegenheiten unterbreitet. Dieser steht im Mittelpunkt der Fortbildung.
Referent: Andreas Hornung (Richter am OLG Hamm)

Umgangsbestimmung und Zusammenarbeit mit dem Familiengericht

Die Gestaltung des Umgangs der Kinder und Jugendlichen mit der Herkunftsfamilie stellt alle Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen. Die gesetzlichen Vorgaben befinden sich häufig im Spannungsfeld mit den Bedarfen und Wünschen der Kinder- und Jugendlichen. Neben den Rechten und Pflichten von Vormund:innen bei der Regelung des Umgangs, ist vor allem auch die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Umgangsentscheidung in den Blick zu nehmen. Welche Möglichkeiten haben Fachkräfte und insbesondere Vormund:innen zu einem guten Miteinander beizutragen und wo gibt es Grenzen?
Neben einer allgemeinen Hinführung zum Thema werden die Teilnehmenden durch aktuelle Entscheidungen und Fallbesprechungen in ihrer eigenen Praxis gestärkt.
Referent: Ingo Socha (Familienrichter am Amtsgericht Lübeck)

Berufsvormund:in und Familiengericht – Pflichten, Rechte, Vergütung

Das Seminar richtet sich an Berufsvormund:innen. Mit Inkrafttreten der Vormundschaftsreform zum 01.01.2023 haben sich für die Zusammenarbeit der Berufsvormund:innen mit den Familiengerichten neue Herausforderungen ergeben. Das Seminar gibt einen Überblick mit besonderem Blick auf die alltägliche Praxis und der sich seit dem fortentwickelten Rechtsprechung.
Der weitere Schwerpunkt liegt beim Vergütungsrecht. Dieses sorgt in der Praxis mitunter regelmäßig für Herausforderungen. Das Seminar soll hier Abhilfe schaffen. Neben einer theoretischen Aufarbeitung ist insbesondere der Blick in die praktische Umsetzung Bestandteil. Auch für Fragen der Teilnehmenden aus der eigenen Praxis steht während des gesamten Seminars ausreichend Raum zur Verfügung.
Referent: Felix Küchler (Rechtspfleger, Amtsgericht Lichtenberg)

Ehrenamtliche Vormundschaft

Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft

In der drei-moduligen Seminarreihe werden die im Bereich ehrenamtlicher Vormundschaft relevanten Änderungen der Vormundschaftsrechtsreform sowie ausgewählte Praxiserfahrungen aus Jugendämtern und Vereinen vorgestellt und verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung besprochen. Hintergrund ist die durch die Vormundschaftsrechtsreform gewachsene Bedeutung der Förderung ehrenamtlicher Vormundschaft. Eine Reihe von Neuerungen und Änderungen rücken ehrenamtliche Vormund:innen deutlicher als bisher in den Fokus und wirken sich unmittelbar auf die Arbeit von Jugendämtern aus.
Inhaltlich bauen die Seminare zum einen auf der Orientierungshilfe „Jugendamt und ehrenamtliche Vormundschaft – Förderung und Kooperation“ auf, die das Bundesforum für fundierte Informationen zum Thema bei Dr. Miriam Fritsche in Auftrag gegeben hat, zum anderen auf vielfältigen Praxisberichten seitdem.
Referentin: Dr. Miriam Fritsche (Forscherin zu ehrenamtlicher Vormundschaft)

Schulungs- und Qualifizierungsangebote für ehrenamtliche Vormund:innen

Die drei-modulige Seminarreihe wendet sich an Fachkräfte aus Jugendämtern, Vormundschaftsvereinen und freien Trägern, die für die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen und die Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben zuständig sind und sich mit verschiedenen Aspekten des Tätigkeitsfeldes auseinandersetzen wollen. Der Vorrang des Ehrenamts und die Konkretisierung von Eignung (§ 1779 Abs. 2 BGB, § 53 SGB VIII i.V.m. 1778 BGB, § 53 Abs. 2 SGB VIII) führen zu Fragen danach, wie eine angemessene, inhaltlich sinnvolle Einführung, Vorbereitung und Qualifizierung interessierter Ehrenamtlicher auf die Vormundschaft gelingen können. Fachkräfte, die für die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vormund:innen zuständig sind, haben zudem die Qualifizierungsbedarfe verschiedener Gruppen von Ehrenamtlichen in den Blick zu nehmen (Angehörige, Pflegeeltern, bürgerschaftlich engagierte Dritte sowie Vormund:innen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete). Von Interesse sind auch Aufbau und Pflege eines sogenannten Pools aus Personen, die zur Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft geeignet sind. Es findet eine vertiefende Beschäftigung damit statt, wie Ehrenamtliche gut auf ihr Amt als Vormund:innen sowie auf die Zusammenarbeit mit dem Kind/Jugendlichen sowie mit der Behörde Jugendamt vorbereitet werden können.
Referentin: Dr. Miriam Fritsche (Forscherin zu ehrenamtlicher Vormundschaft)

Pflegeeltern als Vormund und Möglichkeiten zur Sorgeteilung

Nach dem neuen Vormundschaftsrecht gibt es für Pflegeeltern differenziertere Möglichkeiten als bisher sorgerechtliche Verantwortung für ihr Pflegekind zu übernehmen, bspw. in Kombination mit einem zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) oder als Pflegschaft zusätzlich zur Vormundschaft (§ 1777 BGB). Zudem bestärkt das neue Vormundschaftsrecht die Jugendämter darin, die ehrenamtliche Vormundschaft bzw. Pflegschaft zu fördern – darunter fallen auch Vormundschaften/Pflegschaften durch Pflegeeltern.
Im Seminar werden die rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und Kriterien zur Einschätzung von Fallkonstellationen herausgearbeitet. Fragen und Fallbeispiele der Teilnehmenden können gerne eingebracht werden.
Referentinnen: Claudia Gerling (pro Juventa, Fachberaterin für Pflegefamilien), Ruth Seyboldt (wissenschaftliche Referentin beim Bundesforum)

Kinder verstehen, Jugendliche erreichen: Methoden und Wissen für die Praxis

Interaktionsbeobachtung als Mittel der Beteiligung von kleinen Kindern

Kinder sollen beteiligt werden, – das schreibt sowohl das Vormundschaftsrecht als auch das SGB VIII vor. Gerade bei kleinen Kindern oder Kindern mit Behinderungen arbeiten wir hierbei mit zusätzlichen Barrieren und stoßen leicht an Grenzen. Eine – indirekte – Möglichkeit besteht darin, genau zu beobachten, was das Kind in der Interaktion mit Erwachsenen ausdrückt.
Innerhalb dieses Seminars erhalten Sie eine erste Einführung in die Interaktionsbeobachtung und erfahren, was Vormund:innen und Fachkräfte der Erziehungshilfen sowie des Pflegekinderdienstes von dieser Methode lernen und anwenden könnten. Worauf ist überhaupt zu achten, wenn wir Kinder mit ihren Erziehungspersonen beobachten? Und welche Schlüsse lassen sich daraus in Bezug auf das Kind und seine Entwicklungsbedürfnisse ziehen? Diese und weitere Fragen werden in diesem Seminar thematisiert.
Referentin: Dr. Annabel Zwönitzer (leitende Psychologin der KJP Basel)

Gelingende Kommunikation mit Jugendlichen

Fachkräften erscheint es nicht immer leicht, Jugendliche im Gespräch zu erreichen, ihr Vertrauen zu gewinnen, zu erfahren, was ihnen wichtig ist und ihnen Hilfestellung zu geben. Manche junge Menschen zeigen kein Interesse an Kontakt oder verhalten sich ablehnend und es ist nicht immer leicht herauszufinden, was dahintersteckt. Andere reden gerne, sind eloquent, aber ob sie berichten, was ihnen wirklich am Herzen liegt und wichtig ist, bleibt unklar.
Fachkräfte der Vormundschaft und der sozialen Dienste im Jugendamt sind jedoch darauf angewiesen, mit den jungen Menschen in guten Kontakt zu kommen, wenn sie diese beteiligen und auf ihrem Weg unterstützen wollen.
In dieser Fortbildung erhalten Sie eine Einführung in Grundlagen einer motivierenden Gesprächsführung mit Jugendlichen. Die Erfahrungen der Teilnehmer:innen werden dabei einbezogen und deren Ansätze im Austausch miteinander weiterentwickelt.
Referentin: Nicole Irion (systemische Therapeutin mit umfangreicher Praxiserfahrung)

Traumasensible Haltung und Werkzeuge für Vormund:innen

Wenn wir im Kinder- und Jugendhilfebereich tätig sind, haben wir es mit Kindern und Jugendlichen zu tun, die unterschiedliche Formen von Traumatisierungen erlebt haben. Das kann bei Fachkräften zu Gefühlen von Hilflosigkeit und Ohnmacht führen. In diesem Seminar werden sowohl die theoretischen Hintergründe von Traumatisierungen (Biophysiologie und Formen) als auch ein angemessener und hilfreicher Umgang in der Gesprächsführung und Werkzeuge für brisante Situationen vermittelt.
Wir arbeiten mit Input, dem Üben von Gesprächstechniken und dem Einsatz von Werkzeugen, Fallarbeit und der Stärkung der Rolle als helfende Instanz.
Referentin: Nicole Irion (systemische Therapeutin mit umfangreicher Praxiserfahrung)

Kinder und Jugendliche mit FASD

Ziel dieses Seminars für Vormund*innen ist es, grundlegendes Wissen über FASD zu vermitteln, Verständnis für diese Behinderung zu entwickeln, Bedarfe zu erkennen, gelingende Systemübergänge zu erörtern, sowie sozialrechtliche Fragen überblicksartig zu erläutern. Denn eine gelingende Vormundschaft eines jungen Menschen mit FASD setzt Verständnis voraus in die hohen Anforderungen, die Erziehung und Begleitung eines jungen Menschen mit FASD an Bezugspersonen, Familien, Einrichtungen und Hilfesystem stellen. Auch die Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung der jungen Menschen sind zu bedenken. Die, durch den Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ausgelöste, oft nach außen hin „unsichtbare“ Behinderung, ist insbesondere geprägt durch die Störung der Exekutivfunktionen, was weitreichende Folgen für Entwicklung, Verhalten, Wahrnehmung, soziale Interaktion und Lernen hat. Es kommt zu Verhaltensauffälligkeiten, mangelnder Impulskontrolle, eingeschränktem Bewusstsein für Regeln und sozialem Miteinander, Vergesslichkeit und Schwierigkeiten bei der Integration in Gruppen. Die Hirnschädigung führt dazu, dass es an Einsicht mangelt, es schnell zu Überforderungssituationen kommt, die Fähigkeit fehlt, Handlungsketten zu verstehen sowie perspektivische Lerneffekte zu erzielen.
Referentin: Sabine Stein (Fachberaterin am FASD-Fachzentrum Köln)

Spezifische Rechtsgrundlagen und Fachwissen

Einführung in das Asyl- und Aufenthaltsrecht für unbegleitete minderjährige Geflüchtete / GEAS

Die Seminarreihe unter Berücksichtigung von Änderungen durch das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ab Juni 2026, richtet sich schwerpunktmäßig an haupt- und ehrenamtliche Vormund:innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, aber auch alle anderen Fachkräfte und Interessierten, die mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung tätig sind. Unter Berücksichtigung der aktuellen Hauptherkunftsländer von jungen Geflüchteten werden Ihnen die Grundlagen des Asylverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die Veränderungen für den Aufenthalt und das Asylverfahren von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten fachkundig von dem Juristen Ronald Reimann (Xenion/akinda) erläutert.
Referent: Ronald Reimann (Jurist bei XENION in Berlin)

SGB XIV – Soziale Entschädigung beantragen

Die Fortbildung führt in das soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV ein. Da die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit Vernachlässigungserfahrung groß ist, ist für die Kinder- und Jugendhilfe besonders wichtig die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Geschädigte durch psychische Gewalt und erhebliche Vernachlässigung. Im Rahmen der Fortbildung werden das Gesetz vorgestellt und die Anspruchsvoraussetzungen sowie mögliche Leistungen erläutert. Zwar ist das neue Recht übersichtlicher als bisher, zugleich bietet es aber eine Fülle von differenzierten Möglichkeiten – vom Fallmanagement über den Zugang zu kurzfristiger Unterstützung nach traumatisierenden Ereignissen und unterschiedliche Hilfen und finanzielle Leistungen.
Referent: Volker Henneicke (Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg)

Ergänzungspflegschaft im Strafverfahren

Das Online-Seminar richtet sich an interessierte Ergänzungspfleger:innen und bietet hilfereiche Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Beteiligten, den Rechten von Kindern und Jugendlichen sowie den eigenen Rechten und Pflichten von Ergänzungspfleger:innen innerhalb von Strafverfahren. Thematisiert werden hierbei insbesondere Strafverfahren, in denen Kinder und Jugendliche als Verletzte und Zeug:innen von sexualisierter/körperlicher Gewalt oder Misshandlung bestellt und auch Ergänzungspfleger:innen bestellt werden.
Referentin: Petra Ladenburger (Rechtsanwältin in Köln)

Vermögenssorge für Vormund:innen

Vormund:innen sind in Einzelfällen immer wieder mit Fragen der Vermögenssorge befasst. Dann können sich zahlreiche Fragen stellen. Das Seminar vermittelt in zwei Blöcken Handlungssicherheit in Fragen der Vermögenssorge auf der Grundlage der seit dem 01.01.2023 geltenden neuen Rechtsvorschriften.
Referent:in: N.N.

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