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Neues zur Corona-Krise

18.06.2020

Im Forum Transfer finden Sie einen Beitrag von Herrn Prof. Dr. Schrapper mit Anmerkungen zu Hilfeplanung in der Corona-Krise und acht Leitsätze zur Hilfeplanung in Zeiten von Corona, die von der Redaktion des Forums Transfer eingestellt wurden. Deutlich wird, dass die Hilfeplanung ein „unverzichtbarer Kernprozess einer gerade in diesen Zeiten bedeutsamen Kernaufgabe ist: Eltern unterstützen, dass sie gut für ihre Kinder sorgen können.“ Herr Prof. Dr. Schrapper spricht mehrere Dilemmata an, die auch die Vormundschaft bewegen. Wie können Vormund*innen trotz Kontaktsperre Kinder und Jugendliche beteiligen? Wie können die monatlichen Besuche gewährleistet bzw. wieder ermöglicht werden, auch in der persönlichen Umgebung des jungen Menschen? Gerade jetzt, wo Kinder und Jugendliche am stärksten auf soziale Kontakte verzichten müssen (keine Besuche von Freund*innen und keine Umgänge mit Eltern), ist es wichtig, dass Vormund*innen Kontakt halten und wenn nicht persönlich, über Telefon- oder Videokonferenzen das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen erfragen. „Wer systemrelevant sein will, muss sich auch systemrelevant anstrengen und tun, was zu tun ist, damit unverzichtbare Leistungen gewährleistet werden.“, so Prof. Dr. Schrapper. Das gilt sowohl für die Kolleg*innen aus dem ASD als auch für Vormund*innen.

15.06.2020

Der Austausch zwischen Forschung und Praxis ist in diesen turbulenten Zeiten von höherer Bedeutung denn je. Eine Plattform dafür bietet die AGJ mit ihrem Transferdialog-Webinar am 29.06.2020 (10-16 Uhr). In den Themenblöcken „Perspektiven von Kindern, Jugendlichen, Familien“, „Kindertagesbetreuung“ und „Kinder- und Jugendhilfe im Wandel“ werden hochaktuelle Studien zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Kinder- und Jugendhilfe sowie auf deren Adressat*innen der Fachöffentlichkeit vorgestellt und gemeinsam mit Vertreter*innen aus Praxis und Wissenschaft diskutiert. Das Webinar ist kostenfrei; die Anmeldung wird ab dem 17.06.2020 über www.agj.de möglich sein.

25.05.2020

Die Internetseite Forum Transfer, die regelmäßig zu Entwicklungen in Corona-Zeiten informiert, hat einen Podcast von Lilith Buchartowski, Mitarbeiterin im Hamburger Kinderschutzbund, eingestellt, der ehrenamtliche Vormund*innen oder Pat*innen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge begleitet. Sie spricht darüber, was sich die jungen Menschen und Familien in Zeiten von Corona wünschen und wie sie von Ehrenamtlichen und Fachkräften dabei unterstützt werden können.

19.05.2020

Der Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien PFAD hat heute Emfehlungen zum Umgang mit Pflegekindern und ihren Familien in der aktuellen Situation unter Corona veröffentlicht. Die Emfehlungen finden Sie hier.

11.05.2020

Forschung und Wissenschaft haben eine Reihe von Umfragen und Untersuchungen zum Wohlergehen und Erleben von Kindern, Jugendlichen oder Eltern in Zeiten der Corona-Krise gestartet. Darunter findet sich

07.05.2020

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) veröffentlicht auf seiner Website Corona-Zeiten: Empfehlungen und FAQ für Fachkräfte in den Frühen Hilfen Antworten auf häufige Fragen und Linktipps. Neu hinzugekommen sind Hinweise zum Kinderschutz.

06.05.2020

Life Book for Youth hat für Kinder ein Quarantäne-Buch erstellt, das sie durch die aktuelle Zeit begleitet, in der sie sich nicht draußen aufhalten dürfen oder zumindest vielen Aktivitäten nicht nachgehen können. Mithilfe des Quarantäne-Buchs setzen sich Kinder spielerisch mit der Corona-Krise auseinander, malen ihr Haus, erstellen für sich einen Tagesplan und führen ein Interview mit einem Familienangehörigen zur aktuellen Lebenssituation. Das Quarantäne-Buch ist in mehreren Sprachen erhältlich und steht auf der Website von Life Book for Youth frei zum Download zur Verfügung. 

01.05.2020

Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge hat seine Praxishinweise zum Coronavirus erheblich erweitert: Die mehrsprachigen Informationen wurden um neue Veröffentlichungen ergänzt, Informationen zum Familiennachzug bereitgestellt und Übersichten zu Online-Therapie, Beratung bei rassistischen Übergriffen, Online-Nachhilfe sowie Deutschkursen aufgenommen.

01.05.2020

Die Diakonie Rheinland/Westfalen-Lippe macht in einem Vermerk vom 24. April darauf aufmerksam, dass die ab 27. April 2020 gültige CoronaSchutzVO des Landes NRW Kinder und Jugendliche in besonderen Wohnformen und stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe nicht genügend im Blick hat. Die Diakonie hält es für fragwürdig, falls Bestimmungen zur Isolierung bei Verdacht auf eine Corona-Infektion auf Kinder und Jugendliche angewandt werden sollten. Auch sei in den Verordnungen, die Betretungsverbote enthalten, eine ausdrückliche Ausnahme für Besuche von Sorgeberechtigten nicht vorgesehen.

29.04.2020

Rahmenkonzepte zur Wiederaufnahme der Schule und Kindertagesbetreuung
Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ein gestern, am 28.4.2020, veröffentlichtes Rahmenkonzept zur Wiederaufnahme des Schulunterrichts geeinigt. Danach soll der Präsenzunterricht in der Schule wieder aufgenommen werden, jedoch in deutlich verkleinerten Gruppen und mit organisatorischen Maßnahmen wie der Trennung der Pausen und Entzerrung der Schülerinnenbeförderung. Ein regulärer Schulbetrieb ist danach zunächst noch nicht in Sicht, das Lernen zu Hause wird die Präsenzphasen weiterhin ersetzen.

Die Notbetreuung wird aufrechterhalten und auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt. Dabei soll auch die “Prävention sich anbahnender Kinderschutzfälle” (S. 7) bedacht werden.

Schülerinnen mit besonderem Unterstützungs- und Förderbedarf sowie sonderpädagogischem Förderbedarf sollen zusätzliche pädagogische Angebote gemacht werden.

Ebenso hat die Jugend- und Familienministerkonferenz am 27. April einen Beschluss über eine Empfehlung für einen gemeinsamen Rahmen der Länder bei der stufenweise Wiederaufnahme der Kindertagesbetreuung verabschiedet. Die Empfehlung geht von mehreren Phasen aus, wobei zur Zeit die zweite Phase, “flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung§ erreicht sei. Anschließen solle sich eine Phase eingeschränkten Regelbetriebs bis zuletzt der vollständige Regelbetrieb wieder erreicht sein.

27.04.2020

Die AGJ hat am 27. April eine differenzierte Stellungnahme zur KiTa-Betreuung abgegeben. Sie spricht sich dafür aus, die Gruppe der so genannten systemrelevanten Berufe nicht ständig auszuweiten. Ein differenziertes Öffnungskonzept dürfe Gruppengrößen von 5-10 Kindern nicht überschreiten, Kontakte sollten nachvollziehbar bleiben. Für denkbar wird ein Konzept gehalten, bei dem Kinder wechselnd an einigen Tagen die KiTa besuchen können. Die Aufnahme von Kindern mit besonderen Bedarfen müssen eng mit dem Jugendamt abgestimmt werden.

27.04.2020

Das VG Dresden hat mit Beschluss vom 15.04.2020, Az 6 L 257/20 einen Eilantrag einer Jugendhilfeträgerin gegen die Beschränkung ambulanter Erziehungshilfen durch die sächsische Anti-Corona-Allgemeinverfügung abgelehnt. Die Beschränkung sei durch die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes gedeckt.

Die Antragstellerin hatte argumentiert, durch die Allgemeinverfügung werde sie in ihrer Arbeit stark eingeschränkt, was auch im Hinblick auf den Kinderschutz in der gegenwärtigen Situation nicht verantwortbar sei. Die angegriffene sächsische Allgemeinverfügung vom 19. März 2020 beschränkt ambulante Hilfen zur Erziehung in Ziffer 3 „auf ein Mindestmaß und unabweisbare Einzelfälle“ und schließe damit auch eine ambulante Hilfe mithilfe von Telekommunikationsmitteln oder anderweitig auf elektronischem Wege aus.

Das Bundesforum ist der Frage nachgegangen, ob die Allgemeinverfügung vom 19. März 2020 nun überhaupt noch gültig ist. Hier zeigt sich schön, wie schwierig es vor Ort ist, die rasanten Veränderungen nachzuvollziehen:
Aus den Inhalten einer neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 17.4.2020 könnte man schließen, dass diese auch die Allgemeinverfügung zur Kinder- und Jugendhilfe vom 19. März ersetzt, denn die enthält jetzt bspw. die Betretungsverbote der stationären Hilfen zur Erziehung.
Im Text lässt sich dann – mit vielen Google-Versuchen nachvollziehen:

Nun könnte man sich fragen: Ist die am 22.3. festgestellte Weitergeltung am 31.3. außer Kraft gesetzt? Dagegen spricht der Antrag vom 8. April im oben genannten Verwaltungsgerichtsverfahren.

27.04.2020

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom  16.4.2020, Az 11 E 1630/20 auf dem Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, dass ein faktischer Umgangsausschluss für Eltern in einer Kinderschutzeinrichtung durch ein Betretungsverbot in der Corona-Krise nicht verhältnismäßig ist. VG Hamburg, Beschluss vom 16.04.2020,  11 E 1630/20.
Das ausnahmslose Verbot, die eigenen Kinder in Kinderschutzeinrichtungen persönlich zu besuchen, verletze die Eltern in ihren Grundrechten, indem es zu einem kompletten Kontaktabbruch zwischen Eltern und Kinder führe, ohne dabei etwa nach dem Alter der Kinder, der Qualität der bisherigen Eltern-Kind-Beziehung, der Häufigkeit der bisherigen Umgangskontakte oder sonstigen Aspekten zu differenzieren. Überdies beanstandet das VG, dass die Coronavirus-Eindämmungsverordnung zwar einen Besuch in Krankenhäusern und Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung in Einzelfällen ermögliche, aber keine entsprechende Ausnahmeregelung für Kinderschutzeinrichtungen vorsehe.

25. April 2020

In einigen Ländern ist die Maskenpflicht bereits eingeführt. Ab Mittwoch, den 29. April, wird sie in allen Bundesländern gelten, meist für die Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, teilweise wird sie auch in den Schulen gelten. Unterschiede gibt es im Einzelnen bspw. zu Bußgeldern. Meist sind Kinder bis zu sechs Jahren bzw. bis zum Schuleintritt ausgenommen. Weitere Ausnahmen gibt es bspw. für Menschen mit besonderen gesundheitlichen Schwierigkeiten, denen das Atmen zu sehr erschwert wird.

Dieses Video zeigt die Wirkung des Maskentragens anhand eines mit einer speziellen Kamera aufgenommenen Films.

16. April 2020

Bund-Länder-Beschlüsse: Am 15. April haben die Kanzlerin und Ministerpräsident*innen der Länder beschlossen, die Kontaktbeschränkungen zur Ansteckungsvermeidung mit dem Corona-Virus/Covid 19 aufrechtzuerhalten und Schulen und KiTas erst ab 4. Mai schrittweise wieder zu öffnen (s. auch hier).
Weiterhin sind persönliche Kontakte also weitgehend eingeschränkt, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Auch Kontakte von Vormund*innen und Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zu Kindern, Jugendlichen und Familien sind vielerorts nur eingeschränkt möglich. Es entsteht ein Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Schutz vor Ansteckung auf der einen Seite und dem Hilfebedarf der Kinder, Jugendlichen und Familien auf der anderen Seite. Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – etliche Hinweise aus der Praxis zusammengestellt, immer wieder ergänzt und Überlegungen dazu angestellt, was die jeweiligen Regelungen und Vorgehensweisen möglicherweise für die Arbeit der Vormundschaft bedeuten.

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