Anschließend steht der Austausch im Vordergrund, – zum einen über die Orientierungshilfe, zum Anderen über weitere Personalbedarfe, die sich evtl. aus der vermehrt geforderten Beteiligung, die im Gesetz nun verankerten Vorschriften zur geteilten Sorge mit Pflegepersonen und die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Familiengericht – nicht nur bei der Auswahl des Vormunds – ergeben. Im gemeinsamen Gespräch sollen Bedarfe, Aufgaben und Anforderungen erörtert werden, die künftig eine Rolle spielen werden. Anmeldungen sind ab jetzt möglich über die Website. |