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Orientierungshilfe zur Personalbemessung

Die Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften / Pflegschaften Baden-Württemberg hat eine umfangreiche Orientierungshilfe zur Personalbemessung im Jugendamt für den Bereich der Förderung ehrenamtlich geführter Einzelvormundschaften unter besonderer Berücksichtigung des neuen Vormundschaftsrechts (ab 01.01.2023) estellt. Der Orientierungshilfe ist als Anlage ein Instrument zur Berechnung beigefügt.

Die Orientierungshilfe zur Personalbemessung wird gerahmt von weiteren Papieren der LAG, die grundsätzliche Überlegungen zur Umsetzung der Vormundschaftsreform enthalten. Dazu gehört eine Orientierungshilfe zur Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts in den Bereichen Zusammenarbeit des Vormunds mit weiteren Beteiligten und der Organisation im Jugendamt (Stand 09.12.2021).

Ein weiteres Papier widmet sich grundsätzlichen Überlegungen zur Vormundschaftsreform in vier Punkten, nämlich 1. Beteiligung der Kinder und Jugendlichen, 2.den neuen Instrumenten des zusätzlichen Pflegers und der Sorgeteilung mit Pflegeeltern im Kontext der ehrenamtlichen Vormundschaft, 3.der Frage der Auskunft und des Umgangs mit Eltern und Vertrauenspersonen (§ 1790 BGB n.F.) auch unter Berücksichtigung der Vorgaben des reformierten SGB VIII und 4. dem Verhältnis zwischen Vormund*in und Erziehungsperson (§§ 1796, 1797 BGB n.F.).

Und schließlich hat die LAG eine Orientierungshilfe zur Akquise, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern (Stand 09.12.2021) erstellt.

Am 5.7. veranstaltet das Bundesforum dazu ein Online-Seminar zur Personalbemessung mit Thomas Stephan, LAG Vormundschaft/Pflegschaft BaWü und StJA Stuttgart.


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