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Fragen und Hinweise zu jungen Menschen aus der Ukraine

In Deutschland sind mittlerweile bereits 278.000 Menschen aus der Ukraine registriert, vor allem Frauen und Kinder. Das BMI schätzt aber die Zahl der eingereisten Menschen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, wesentlich höher ein (statista, Stand: 29.03.2022). Darunter ist eine unbekannte Anzahl von Kindern und Jugendlichen, die nicht mit ihren Eltern einreisen. Sie sind entweder einzeln mit anderen Begleitpersonen unterwegs oder kommen als Gruppen bspw. aus Waisenhäusern in der Ukraine, begleitet vom dortigen Personal. Schließlich werden inzwischen auch Kinder oder Jugendliche von Müttern hiergelassen, die in die Ukraine zurückkehren, – aus Sorge um weitere Angehörige oder um sich dort zu engagieren. Die Situation wirft Fragen dazu auf, wie die „begleitet-unbegleiteten“ Kinder und Jugendlichen überhaupt registriert und wie die Sorge- bzw. Erziehungsberechtigung der mit Kindern und Jugendlichen einreisenden Erwachsenen geprüft werden können. Es geht auch darum, wie die Kinder und Jugendlichen, die teils erhebliche Belastungen erlitten haben, von Unterstützungsangeboten erreicht werden können.  In jedem Fall werden Vormundschaften für ukrainische Kinder nötig werden, auch zur Beantragung von HzE – über das Vorgehen bei Auswahl und Bestellung sollte rechtzeigt nachgedacht werden, – etwa darüber, ob schon jetzt Anstrengungen unternommen werden, ukrainisch- bzw. russischsprachige Personen zu gewinnen und zu schulen, die eine Vormundschaft übernehmen würden.

Das Bundesforum hat einen ersten Online-Austausch zur Situation durchgeführt, um Fragen zu sammeln und stellt das Protokoll hier zur Verfügung.

Der Paritätische Gesamtverband  hat vor wenigen Tagen eine Klarstellung zur uneingeschränkten Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe veröffentlicht, die auch Fragen des Sorgerechts berührt. Und das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat hilfreiche Materialien auf seiner Webseite zusammengestellt, u.a. rechtliche Hinweise. Sorgerechtsvollmachten auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch und ein Ablaufschema zum Vorgehen nach Ankunft junger Geflüchteter.

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) bieten jeweils kostenlose Infoveranstaltungen zur aktuellen Situation junger Menschen aus der Ukraine an:

BumF: Kostenlose Online-Informationsveranstaltung zur rechtlichen Situation von Kindern und Familien aus der Ukraine am 07.04.2022 von 17:00-18:30 Uhr

IGfH: Kostenloses Online-Forum „(Begleitete) unbegleitete junge Menschen aus der Ukraine und ihre Familien – Hilfe, Zuständigkeit, Aufgaben und Anforderungen“ am 06.04.2022 von 15:00-16:30 Uhr


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