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Empfehlungen der Bundesratsausschüsse zur Vormundschaftsrechtreform

Die Ausschüsse des Bundesrats begrüßen insgesamt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, haben jedoch eine Reihe von Empfehlungen zu Veränderungen gegeben. Mehrere darunter, die das Vormundschaftsrecht betreffen, nehmen Kritikpunkte und Vorschläge des Bundesforums auf. So soll nach den Empfehlungen ermöglicht werden, den Verein zu bestellen, nicht nur den oder die Mitarbeiter*in. Das Jugendamt soll beim Familiengericht einen Überprüfungsantrag stellen, wenn der Aufenthalt des Kindes wechselt, nicht mehr einen Entlassungsantrag und die Vorabbenennung eines Mitarbeitenden, die oder der die Vormundschaft im Jugendamt übernehmen soll, soll entfallen – wenn es nach den Empfehlungen geht. Auch wird vorgeschlagen, die Vorschrift, die die Übertragung von Sorgerechtsangelegenheiten erheblicher Bedeutung auf eine Pflegeperson nur gemeinsam mit dem oder der Vormund*in ermöglicht (§ 1777 BGB-E), in sinnvollerer Weise zu fassen.

Das Bundesforum hat eine Übersicht über die vorgeschlagenen Veränderungen nur für das Vormundschaftsrecht erstellt.

Der Bundesrat berät über die Reform morgen am 6. November 2020. Wir berichten.


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