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Stellungnahme des Bundesrats zur Vormundschaftsrechtsreform

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6.11.2020 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vomundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet – das Bundesforum hat eine Übersicht dazu erstellt. Der Bundesrat hat eine Reihe der Kritikpunkte bzw. Vorschläge des Bundesforums aufgenommen, so die Kritik an dem zwingenden Entlassungsantrag bei Ortswechsel des Kindes nach § 87c SGB VIII, den Vorschlag, auf die vorgesehene Vorabbenennung der Person, die die Vormundschaft im Jugendamt übernehmen soll, zu verzichten sowie auch die Kritik an der überkomplexen Regelung der Übertragung von Sorgerechtsanteilen auf Pflegepersonen in § 1777 BGB-E und der Konfliktregelung durch das Familiengericht in § 1793 BGB-E.

Enttäuschender Weise hat der Bundesrat die Empfehlung seiner Ausschüsse für Frauen und Jugend (FJ) und für Familie und Senioren (FS), die Bestellung eines Vereins zum Vormund/Pfleger zu ermöglichen statt ausschließlich die persönliche Bestellung eine*r Mitarbeiter*in vorzusehen fallen lassen. Das Bundesforum hatte in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf ausführlich dargestellt, dass diese Schwächung der Vereine sich verbietet und die nichtbehördlichen Formen der Vormundschaft neben der des Jugendamts gestärkt werden müssen, wenn sie erhalten werden sollen.


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