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Empfehlung für maximale Fallzahl 30

Der Praxisbeirat Amtsvormundschaft des Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrechte (DIJuF) hat gemeinsam mit dem Bundesforum eine Empfehlung für die Fallzahl 30 in der Amtsvormundschaft unter dem Titel “Verantwortung braucht angemessene Ressourcen – Schluss mit Fallzahlbingo in der Vormundschaft!” veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund einer ausführlichen Argumentation zu Verantwortung und Zeitaufwand wird die Begrenzung der Fallzahlen vertreten. In dieselbe Richtung weisen die Ende Oktober 2023 erschienenen “Hinweise an die Gesetzgebung zu notwendigen Neuerungen im SGB VIII für eine kinderrechtsbasierte Vormundschaft”. Bundesforum, DIJuF und weitere Akteure werden auf der Basis dieser Stellungnahme nochmals das Gespräch mit der Politik suchen.

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