Im Vergleich mit dem bisher vorliegenden 2. DiskTE und dem RefE vom 23.6. zeigt sich u.a.:
Ein zentraler Kritikpunkt ist weiterhin die mangelnde substantielle Unterstützung der nicht-jugendamtlichen Formen der Vormundschaft. Zu bemängeln ist zum Einen, dass künftig nicht mehr der Verein, sondern ausschließlich der/die persönlich bestellte Vereinsvormund*in bestellt werden kann. Die Vereine werden dadurch organisatorisch und finanziell belastet und fordern eine Finanzierung auch für Vereinsvormundschaften. Zum Anderen wird auch eine verbesserte Ausstattung der ehrenamtlichen Vormundschaft mit Ressourcen angemahnt (siehe die Stellungnahme der AWO Niederrhein).
Sehr erfreulich ist die Änderung in § 1803 BGB-E RefE. Sollte laut 2. DiskTE der/die Rechtspfleger*in den jährlichen Bericht des oder der Vormund*in regelmäßig mit dem Kind oder Jugendlichen besprechen (§ 1804 BGB-E 2. DiskTE), hat er oder sie dies nach dem RefE nur „in geeigneten Fällen“ zu tun und „wenn Anhaltspunkte für pflichtwidrige Handlungen oder Versäumnisse des Vormunds bestehen, die die Rechte des Kindes verletzen.“ Allerdings ist kein Instrumentarium vorgesehen, mit dem Ergebnisse der Gespräche rückvermittelt oder Beschwerden der jungen Menschen abgeholfen werden kann, wie das Bundesforum in seiner Stellungnahme zum 2. DiskTE (S. 10) anmerkte.
In § 1780 Abs. 1 BGB-E wird bei der Bestellung des Vormunds nun die Berücksichtigung der beruflichen Arbeitsbelastung insgesamt, ergänzend zur Anzahl und Umfang der bereits zu führenden Vormundschaften/ Pflegschaften aufgenommen.
§ 1781 Abs. 2 BGB-E 2. DiskTE wurde gestrichen. Die Vorab-Benennung der Fachkraft im Jugendamt, die die Vormundschaft führen soll, ist nun in § 57 Abs. 2 SGB VIII-E zu finden. Das Bundesforum hatte die Vorab-Benennung kritisiert, da sie organisatorischen Erfordernissen der Behörden, aber auch § 55 Abs. 2 S. 2 SGB VIII zuwiderläuft, nach der das Jugendamt das Kind oder die oder den Jugendliche*n zur Auswahl der Person, die die Vormundschaft bzw. Pflegschaft führt, mündlich anhören soll (STN 2. DiskTE S. 15).
Auf unserer Seite zur aktuellen Reformdebatte informieren wir weiterhin über den weiteren Verlauf der Vormundschafts- und SGB VIII-Reform.