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Ehrenamtliche Vormundschaft stärken

Der AWO Bezirksverband Niederrhein e. V. hat eine Stellungnahme zu dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich nur auf einen Teilaspekt des Referentenentwurfes, nämlich die ehrenamtliche Vormundschaft. Begrüßt werden einige Akzente, die das neue Vormundschaftsrecht setzen soll, um eine größere Breite an ehrenamtlichen Vormundschaften sowie Vereins- und beruflichen Vormundschaften zu erreichen. Dazu gehören die vorläufige Vormundschaft, die Zeit geben soll, nach einem geeigneten Vormund zu suchen und Veränderungen in § 53 SGB VIII, die die Jugendämter verpflichten, vorliegende oder fehlende Vorschläge eines Vormunds näher zu begründen.

Die Stellungnahme rügt allerdings, dass wesentliche Hindernisse für die Förderung ehrenamtlicher Vormundschaften im Referentenentwurf keine Berücksichtigung fänden: Zum einen sei es notwendig, überhaupt Zahlen über die Verteilung der verschiedenen Vormundschaftsformen zu erheben – denn es fällt schwer, ohne Informationen etwa Fragen nach den Gründen für die unterschiedliche Verbreitung der ehrenamtlichen Vormundschaft in verschiedenen Kommunen zu stellen. Zudem wird vermisst, dass strukturelle und finanzielle Hürden angegangen würden. Die Vermittlung von Vormundschaften an Ehrenamtliche müsse “belohnt” werden. Heute kommt sie aber möglicherweise als Bumerang zurück. Wird ein Fall abgegeben, muss ein neuer Fall angenommen werden, die notwendige Beratung und Begleitung des ehrenamtlichen Vormunds schlägt aber in der Fallzahl im Jugendamt nicht zu Buche.

Die Stellungnahme wurde vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Trägers mit dem Modellprojekte Vertrauenssache (2016-2019) verfasst. Im Rahmen dieses Projekts wurden ehrenamtliche Vormundschaften für junge Geflüchtete eingerichtet. Das Projekt wurde evaluiert, die Ergebnisse sind in dem Abschlussbericht einsehbar.


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