Das Bundesforum hat auf seiner Seite zur Corona-Problematik Anfang April vertreten, dass das SodEG prinzipiell auch von Vormundschaftsvereinen in Anspruch genommen werden können müsse. Aufgrund von Skespis demgegenüber haben wir die Argumentation präzisiert s. hier Punkt 15) und verschiedene fragliche Aspekte zum SodEG beleuchtet.
Beispiele für Vereine, die Zuschüsse beantragt haben, sind uns bisher nicht bekannt, jedoch berichten einzelne Vereine über Liquiditätsschwierigkeiten, denen möglicherweise durch Zuschüsse zumindest teils begegnet werden könnte. Andere Vereine geben an, gar keine Einbrüche beim bisherigen Leistungsumfang zu verzeichnen.
Neben dem SodEG sind selbstverständlich auch individuelle Verhandlungen vor Ort möglich. Von verschiedenen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Ländern ist bekannt, dass sie Hilfen gewähren, die auch über die Zuschüsse des SodEG hinausgehen.