Heute tritt das Kinder- und Jugendstärktungsform, also die SGB VIII-Reform in Kraft, nachdem sie gestern im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Am 23. Juni wird die Einführung in die Reform für Vormund*innen wiederholt.
Das KJSG hält einige Veränderungen bereit, die die Vormundschaft direkt oder indirekt betreffen. Dazu gehören u. a. neue Regelungen für die Hilfeplanung, eine Absenkung – leider nicht Streichung – der Kostenbeteiligung junger Menschen, verschärfte Voraussetzungen bei Auslandsmaßnahmen sowie neue Vorschriften zum Übergangsmanagement und der Nachbetreuung.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft bietet am 23. Juni von 10:00-13:00 Uhr eine Online-Einführung zu den vorgesehenen Änderungen des SGB VIII an. Die Teilnahme kostet 70 Euro (50 Euro für Mitglieder). Sie können sich über info@vormundschaft.net anmelden.