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Praxisbeispiel: Projekt zu SGB VIII und Vormundschaftsreform

Das Magdeburger Jugendamt hat ein interessantes Projekt gestartet, in dem die verschiedenen Dienste im Jugendamt ab sofort die anstehenden Reformen in verschiedenen Workshops gemeinsam bearbeiten. Das Vorgehen wurde im Jugendhilfeausschuss in einer Präsentation vorgestellt und umschließt die SGB VIII-Reform (ganz überwiegend in Kraft getreten), die Vormundschaftsreform (in Kraft ab 1.1.2023) und das Adoptionshilfegesetz (in Kraft getreten).

SGB VIII und Vormundschaftsreform – hat denn das was miteinander zu tun? Aber ja! Die SGB VIII-Reform fordert Beteiligung von Kindern und Eltern stärker zu verankern. Die Vormundschaftsreform spricht den Kindern oder Jugendlichen ein explizites Recht auf Beteiligung zu. Und die Vormund*innen sollen die Beziehung des Kindes/Jugendlichen zu den Eltern berücksichtigen – ab 1.1.2023 auch ein explizites Gebot. Die SGB VIII-Reform strebt die Verbesserung der Balance zwischen elterlichen Rechtsansprüchen und Bedeutung der familiären Einbindung eines Kindes/Jugendlichen in seine Pflegefamilie an. Die Vormundschaftsreform fordert Vormund*innen auf, enger mit den Pflegeeltern zu kooperieren.

Daher macht ein koordiniertes Vorgehen im Jugendamt ausgesprochen Sinn. Vielleicht gibt es ja bereits ähnliche Beispiele – das Bundesforum veröffentlicht gerne weitere Informationen.


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