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Auftragsklärung Vormundschaft – Einrichtungen

Zwischen Einrichtungen und Vormund*innen gibt es viele Themen und im individuellen Fall viele Fragen zu klären. Sinnvollerweise kann eine Klärung der gegenseitigen Erwartungen schon zu Beginn der Zusammenarbeit vorgenommen werden und nicht erst dann, wenn es zu Missverständnissen oder Unstimmigkeiten kommt.
Die Evangelische Stiftung Overdyck in Bochum hat einen interessanten Bogen entwickelt, der dazu dienen soll, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das Formular ist künftig auch auf der Website unter Praxishilfen zu finden.
Bisher sind dem Bundesforum keine weiteren Beispiele für ein solches Instrument bekannt. Wir werden das Thema aber weiter beobachten, auch vor dem Hintergrund der Veränderungen durch die SGB VIII-Reform. In der SGB VIII-Reform sind bspw. Neuerungen vorgesehen, die eine gewisse Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und Vormundschaft bei Überprüfungen verlangen. Die Fachkräfte der zuständigen Behörde sind künftig berechtigt, Gespräche mit Kindern oder Jugendlichen in der Einrichtung zu führen, haben dazu aber das Einverständnis der Personensorgeberechtigten – Eltern und Vormund*in – einzuholen und diesen die Teilnahme am Gespräch zu ermöglichen.


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