Kurz vor der Osterpause hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) einen Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) vorgelegt. Zentrales Ziel der Reform ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven Leistungsrecht
weiterzuentwickeln, das alle Kinder und Jugendlichen umfasst – unabhängig von Formen der Behinderung. Dies schließt an die in der UN-Behindertenrechtskonvention formulierten Inklsuionsgedanken an. Weitere Ziele sind:
Einen Überblick über die vielfältigen Änderungsvorschläge geben die Synopse des BMBFSFJ und des DIJuF.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat das Bundesforum mit seiner Stellungnahme für den Bereich der Vormundschaft und Pflegschaft die geplanten Änderungen kommentiert und weitere Änderungsbedarfe mitgeteilt.