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Referentenentwurf liegt vor!

Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz liegt seit heute, 23.06.2020 vor. Der Entwurf reformiert das gesamte Vormundschafts- und Betreuungsrecht.

An der Struktur des Rechts mit den verschiedenen Formen der Vormundschaft, der unabhängigen Stellung der Vormund*innen, an deren Rolle und Aufgaben wird grundsätzlich festgehalten.

Neu ist,

Der Referentenentwurf entspricht im Bereich des Vormundschaftsrechts in seinen Inhalten weitgehend dem schon lange vorliegenden zweiten Diskussionsteilentwurf des BMJV.


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