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Plattform kinderrechtekommentare.de

Zum ersten Mal finden sich gebündelt alle deutschen Übersetzungen der allgemeinen Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf einer Website. Das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Kinderinteressenvertretungen haben die Seite kinderrechtekommentare.de ins Leben gerufen, um sämtliche deutschen Übersetzungen gut zugänglich zu machen. Die Bemerkungen zu einzelnen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention dienen als Orientierung zur Umsetzung der Vorschriften der UN-KRK. Neben den Eltern wird an vielen Stellen der Konvention auch explizit der Vormund genannt, der das Interesse des Kindes vertritt. 

Erst im März 2021 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes die allgemeine Bemerkung zu Kinderrechte im digitalen Umfeld veröffentlicht. Ein Thema, das nicht nur, aber vor allem in der Pandemiezeit viele Vormund*innen beschäftigte.

Die Pressemitteilung vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Kinderinteressenvertretungen können Sie hier herunterladen.


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