Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit massiven Vernachlässigungserfahrung ist groß. Somit ist die Ausweitung der Anspruchsberechtigung des neuen sozialen Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV auf Geschädigte durch psychische Gewalt und erhebliche Vernachlässigung für die Kinder- und Jugendhilfe besonders wichtig.
Um Kinder und Jugendliche in der Verwirklichung ihres Rechtsanspruch auf Entschädigung fachkundig zu unterstützen, brauchen viele Vormund:innen Unterstützung.
Volker Henneicke, Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg, stellt das Gesetz für interessierte Fachkräfte und Vormund:innen vor. Er erläutert Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Leistungen.
Termin: Freitag, 24. April 2026, 09:00 – 12:30 Uhr
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