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LWL-Reflexionshilfe „Gesetzliche Betreuung nach einer Vormundschaft?“

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat im Juni eine Reflexionshilfe veröffentlicht, die der Praxis dient, um mit allen Beteiligten zu überlegen, ob mit dem Erwachsenwerden und dem Ende einer Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung angezeigt ist. Die Praxishilfe richtet sich sowohl an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe als auch an Fachkräfte aus der Eingliederungshilfe. Die Reflexionshilfe befasst sich mit dem Übergang von Vormundschaft in gesetzliche Betreuung, den Aufgaben von Vormund*innen und gesetzlichen Betreuer*innen und den Bedarfen der jungen Menschen. Sie beinhaltet mehrere Leitfragen und weiterführende Informationen, die dazu dienen, sich der Frage anzunähern, ob der junge Mensch mit dem Ende der Vormundschaft eine gesetzliche Betreuung benötigt oder anderweitig (mit eventueller Unterstützung) selbstbestimmt und eigenverantwortlich sein Leben gestalten kann.

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