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Hinweise zur Ombudschaft für Vormund:innen veröffentlicht

Das Bundesforum hat speziell für die Vormundschaft Hinweise zur Ombudschaft veröffentlicht: Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und der Einführung des § 9a SGB VIII wurden Ombudsstellen zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in allen Ländern verpflichtend. Insbesondere in Bezug auf das Verhältnis von Vormundschaft und Ombudschaft sind bislang verschiedene Fragen offen – bspw. auch inwiefern Vormund:innen ombudschaftliche Beratung in Anspruch nehmen können. Das Bundesforum hat sich deshalb intensiv mit dem Bundesnetzwerk Ombudschaft beraten und gibt in einer Handreichung Impulse dazu, wie Vormund:innen ombudschaftliches Handeln in ihre Arbeit integrieren können.


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