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Fortbildung Hilfeplanung nach dem KJSG: Rolle und Aufgaben von Fachkräften der Hilfen zur Erziehung und Vormund:innen

Zurzeit sind für diese Fortbildung ggf. noch zwei Plätze frei. Melden Sie sich für weitere Informationen gern per E-Mail an info@vormundschaft.net.

Da das Bundesforum diese Fortbildung gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) veranstaltet, gilt die obige ermäßigte Teilnahmegebühr selbstverständlich auch für Mitglieder der IGfH.
Im Preis mit inbegriffen sind Verpflegung (1x Abendessen, 1x Frühstück, 1x Mittagessen) sowie eine Übernachtung im Einzelzimmer im ParkHotel Kolpinghaus Fulda.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stellt neue Anforderungen an die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. Wenngleich der Allgemeine Soziale Dienst die Hilfeplanung verantwortet, ist sie gleichzeitig auf das aktive Zusammenwirken von Vormund*innen, Fachkräften der freien Träger sowie  den Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern angewiesen.

In der Fortbildung werden die neuen rechtlichen Anforderungen vorgestellt und deren Umsetzung im Alltag besprochen. Es werden Methoden – u.a. auch Beteiligungsmöglichkeiten für kleine Kinder –  vorgestellt. Grundsätzliche Bedingungen und Voraussetzungen einer gelingenden Hilfeplanung werden dargelegt und diskutiert.  

Die Fortbildung richtet sich an Vormund:innen und Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung. Im Rahmen des Seminars gibt es die Gelegenheit, das Verständnis der Rolle der Vormund:innen einerseits und der pädagogischen Fachkräfte in Wohngruppen andererseits miteinander auszutauschen sowie die unterschiedlichen Erwartungen miteinander abzugleichen.

Programmpunkte


Stornierung und Teilnehmendentausch

Bei Präsenz-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis 29 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei. Bis 15 Tage vorher müssen 50% der Kosten bezahlt werden, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Teilnehmendentausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.

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