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Fortbildung Kontaktgestaltung und Beteiligung – Wie es gelingen kann, mit dem Kind seine Themen zu bewegen!

Das Bundesforum bietet in Kooperation mit der IGfH eine praxisnahe und methodenreiche Fortbildung in Frankfurt zur Beteiligung an. Referent ist Prof. Dr. Jörg Maywald, Honorarprofessor für Kinderrechte und Kinderschutz an der Fachhochschule Potsdam – und sehr erfahren in diesem Thema.

Das Thema „Rechte und Beteiligung“ der jungen Menschen ist für Vormund*innen schon lange wichtig. Durch die Vormundschaftsreform und das neue SGB VIII gewinnt es an Dynamik. Und es wird klar, dass manches weniger selbstverständlich ist als gedacht: Kinder und Jugendliche möchten an Themen beteiligt werden, die Erwachsene nicht immer auf dem Schirm haben. Oder sie wünschen sich, dass ihr*e Vormund*in auf sie zukommt – zeigen es aber nicht. Und manchmal wollen sie auch, dass ihr *e Vormund*in für sie spricht und sie sich selbst nicht äußern müssen. Kinder und Jugendliche so zu beteiligen, dass sie sich auch beteiligt fühlen, ist eben nicht immer einfach.

§ 1788 BGB n. F. formuliert, dass jedes Kind, das eine*n Vormund*in hat, das Recht auf „Beteiligung an ihn betreffenden Angelegenheiten [hat], soweit es nach seinem Entwicklungsstand angezeigt ist“. Auch das KJSG stärkt die Beteiligungsmöglichkeiten. Im Alltag ist das weniger einfach umzusetzen als es klingt und es stellen sich Fragen:

Die Fortbildung ist praxisnah und auf Austausch zwischen den Teilnehmenden angelegt. Sie wird dabei Methoden an die Hand geben, um Beteiligung im Alltag zu stärken.

Programm für den 05.10.2022

Vormittag

Nachmittag


Stornierung und Teilnehmertausch

Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Bei Präsenz-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis spätestens vier Wochen (29 Tage) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornokosten in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises an, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Teilnehmertausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.


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