In den Foren und Arbeitsgruppen – und in den Pausen – auf der Bundesfachtagung wurde lebhaft diskutiert. Ein Dank geht an alle Organisator:innnen, Referent:innen und v.a. auch an die Protokollant:innen, die Aufzeichnungen gemacht und uns zur Verfügung gestellt haben. Hier finden Sie die Ergebnisse.
Übrigens: In jedem Forum und jeder Arbeitsgruppe wurden jeweils drei wichtige Ziele formuliert, die auf „Wegweiser“ aufgebracht wurden, die vom Team der Koordinierungsstelle in Eigenarbeit hergestellt worden waren. Und auf kleinen Kartons wiederum wurden jeweils drei „Stolpersteine“ auf dem Weg zum Erreichen der Ziele markiert. Unten sehen sie die Wegweiser und Stolpersteine jeweils im Bild.
Die „Protokolle“ wurden von einzelnen Gruppenteilnehmer:innen zur Aufzeichnung verfasst, weitere „Handouts“ oder „Präsentationen“ der Referent:innen sind ebenfalls hier zu finden.
Hintergrundmaterialien zu den Themen der Arbeitsgruppen und Foren finden Sie hier auf der Seite „Themen und Materialien“.
Matthias Bisten, Landesjugendamt Rheinland | Dr. Miriam Fritsche, Forscherin mit Schwerpunkt Vormundschaft
Die Vormundschaftsrechtsreform stellt die Arbeit in den Jugendämtern vor neue Anforderungen. Koordinierungsstellen für die Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben und zur Zusammenarbeit mit interessierten Ehrenamtlichen werden aufgebaut. Ansätze zur Umsetzung und Fragestellungen, die sich in der praktischen Arbeit ergeben können, wurden vorgestellt und diskutiert.
> Protokoll
> Handout
Nerea González Méndez de Vigo, Referentin bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration | Azin Alizadeh Vandchali, Vereinsvormundin, Xenion, Berlin
Moderation: Helen Sundermeyer, BumF | Stefan Wedermann, IGfH
Organisation: Akinda Berliner Netzwerk Einzelvormundschaft | BumF | IGfH
In diesem Forum wurden die rechtlichen Anforderungen und Änderungen durch die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) fundiert vermittelt und die Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und die Vormundschaft dargestellt. Junge Menschen mit Fluchterfahrung sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, die oft durch rassistische Strukturen und Diskriminierung verschärft werden. Handlungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt, wie Vormund:innen die Rechte junger Menschen stärken können.
> Protokoll
Volker Henneicke, Jugendamt Magdeburg |
Lara-Sophie Grontzki und Patrick Kleine, Verfahrenslotsen der Region Hannover
Die Vormundschaft trägt immer schon Verantwortung für Kinder mit Behinderungen. Wie kann sie ihre Erfahrungen einbringen? Wie kann die Zusammenarbeit mit Verfahrenslotsen und bei der künftigen Hilfe- und Leistungsplanung gestaltet werden? Wie können Kooperationsprozesse und Strukturen etabliert werden, damit Vormund:innen ihre Sorgeverantwortung gut wahrnehmen können? Dies wurde mit Blick auf die Schritte zur Inklusion in Jugendämtern und bei freien Trägern diskutiert.
> Protokoll
> Präsentation Inklusion und Vormundschaft
> Präsentation Verfahrenslotsen Region Hannover
Claudia Gerling, pro juventa, Reutlingen | Ruth Seyboldt, Bundesforum | N.N., Pflegeelternteil
Das neue Vormundschaftsrecht bestärkt die Jugendämter darin, die ehrenamtliche Vormundschaft zu fördern – darunter fallen auch Vormundschaften von Pflegeeltern. Auch wird die Möglichkeit eröffnet, die sorgerechtliche Verantwortung zu teilen (§§ 1776, 1777 BGB). In der Arbeitsgruppe wurden Rechtsprechung und Erfahrungen zu diesem Thema vorgestellt und gemeinsam diskutiert, wie ein sinnvolles Vorgehen etabliert werden kann, das Pflegekindern und Pflegeeltern gerecht wird.
> Protokoll
Helen Kubicki-Mohr, Familienrichterin Amtsgericht Rendsburg | Petra Günnewig-Horstmeyer, Rechtspflegerin Amtsgericht Lünen | Tim Weverinck, Jugendamt Warendorf
Können Gesetze die Menschen verändern, die sie anwenden sollen? Was muss geschehen, damit sich Organisationen und Abläufe in den Familiengerichten ändern? Bewirkt das geänderte Vormundschaftsrecht hier etwas? Hat sich das Auswahlverfahren geändert? Oder fremdeln Richter:innen und Rechtspfleger:innen noch mit dem neuen Recht und insbesondere dem vorläufigen Vormund (§ 1781 BGB), dem zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) und der Pflegeperson als Pfleger (§ 1777 BGB)? Wie können Eltern, Jugendämter und freie Träger darauf hinwirken, dass das neue Recht angewandt wird? Ist das in jedem Fall sinnvoll?
> Protokoll
> Bilder der Flipcharts
Referentin: Carolin Hörscher, Koordinationsstelle im Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis
Koordinationsstellen können in Jugendämtern einen Beitrag leisten, innovative Ansätze in der praktischen Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen. Aufgrund ihrer Funktion als Schnittstelle zwischen den zentralen Fachdiensten des Jugendamtes und externen Stellen können durch Netzwerkarbeit und Beteiligung neue Wege gestaltet werden.
Referent:innen: Markus Niebuhr, ehrenamtlicher Vormund | Anna Titze, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf | Angelika Große Holz, Jugendamt Münster
Moderation: Anna-Maria Generotzky, ISA Münster
Organisation: ISA Münster
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Kernelement der Vormundschaft. Doch welche Strukturen und welche professionelle Haltung fördern eine wahrnehmbare Beteiligung und worin liegen die Herausforderungen?
Sigrid Meinderink, Bezirksjugendamt Hamburg-Harburg | Thomas Stephan, Jugendamt Stuttgart
Die besondere Stellung und Weisungsfreiheit der Fachkräfte, die Vormundschaften leiten beinhaltet Herausforderungen für die Qualitätssicherung. Aktuell bergen Fallzahl- und Personalbemessung sowie Stellenbesetzung sind besondere Schwierigkeiten. Dennoch hat Leitung die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine am Kindeswohl orientierte Vormundschaftsführung gewährleistet ist. Zudem muss sie Fürsorgeverantwortung wahrnehmen angesichts zunehmender Belastung der Fachkräfte mit Kinderschutzthemen und komplexen Problemlagen. Good-Practice Beispiele wurden vorgestellt und diskutiert.
Ronja Adick, SkF-Zentrale, Dortmund | Karen Aderholz-Franke, Diakonie RWL |
Edith Nikelowski, Berufsvormundin, Gütersloh
Organisation: SkF-Zentrale, Dortmund | Diakonie RWL
Durch die Reform des Vormundschaftsrechts wurde die Förderung des Ehrenamts und der Vereins- und beruflichen Vormundschaft gestärkt. Für die Umsetzung benötigen Vormundschaftsvereine und beruflich selbstständige Vormund:innen eine entsprechende unabhängige und auskömmliche Finanzierung ihrer Arbeit. Diese wurde in beiden Fällen nicht gesetzlich verankert.
In dieser Arbeitsgruppe wurde ein Überblick über die Struktur von Kosten und Einnahmen bei Vormundschaftsvereinen und bei beruflich-selbstständiger Vormundschaft gegeben und das Spannungsfeld der Finanzierung zwischen Amtsgericht, Jugendamt und Verein in den Blick genommen.
> Präsentation Befragung Vormundschaftsvereine
> Präsentation Finanzierung Vormundschaftsvereine NRW
Birgit Averbeck, Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
Für viele Kinder, die nicht in ihren Familien leben, sind Fragen nach Kontakten zentral und haben mit Zugehörigkeit sowohl zu ihrer Pflegefamilie als auch zu ihrer Herkunftsfamilie zu tun. Eine sensible und individuelle Gestaltung der Kontakte des Kindes zu den Menschen, die für es wichtig sind, kann viel dazu beitragen, Loyalitätskonflikte und schwierige Dynamiken zu verhindern.
Wie können die Wünsche des Kindes, aber auch die Perspektiven weiterer Beteiligter wie der Eltern, Pflegeeltern, der Einrichtung und dem Pflegekinderdienst verstanden und einbezogen werden? In der AG wurde dazu die Methode des „Kooperationslabors“ vorgestellt und anhand einer Fallkonstellation auch praktisch erprobt.
Jörg Urmes, ASD-Leitung Jugendamt Herzogenrath | Claudia Gerling, pro juventa, Reutlingen | Anja Scharfenberg, Jugendamt Erfurt
Moderation: Mike Ahrens, Jugendamt Coesfeld
Die Vormundschaft ist mit vielfältigen Anforderungen an die Kooperation konfrontiert und auch durch das neue Vormundschaftsrecht zur Zusammenarbeit verpflichtet (§ 1796 Abs. 2 iVm § 1792 Abs. 2 BGB). In dieser Arbeitsgruppe ging es darum, wie Kooperation mit den Erziehungspersonen im Alltag und den Fachkräften der Sozialen Dienste so gestaltet werden kann, dass sie den Interessen des Kindes gerecht wird – auch in schwierigen Fällen.
Laura Brüchle, Careleaver e.V., Bundesforum
Auf welche Erfahrungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Praxismaterialien können Vormund:innen und Fachkräfte bereits zurückgreifen, um Übergänge mit Jugendlichen gut vorzubereiten? Was kann dem Jugendlichen an die Hand gegeben werden, damit das Hineinwachsen ins Erwachsenenleben gut gelingt? Diesen Fragen nahm sich die Arbeitsgruppe vor. Dabei wurden auch Möglichkeiten der Übergangsgestaltung (zurück) in die Herkunftsfamilie oder in andere Hilfesysteme besprochen.
Dr. Katharina Mangold, Universität Hildesheim | Ruth Seyboldt, Bundesforum
Organisation: Projekt MEDIJU, Bundesforum und Universität Hildesheim
Ein in der Hilfeplanung wenig beachtetes Thema, das für Kinder und Jugendliche aber sehr wichtig sein kann, ist die Behandlung mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka. Im Projekt MEDIJU wird erforscht, wie medikamentöse Behandlungen junger Menschen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und Pflegefamilien zustande kommen und praktiziert werden, welche Rolle die Sorgeberechtigten dabei spielen und welche Erfahrungen junge Menschen damit machen.
Eriko Kopp-Makinose, Heil- und Traumapädagogin, Heidelberg
Vormund:innen haben mit sehr belasteten Kindern und Jugendlichen zu tun und tragen Verantwortung bei schwierigen Verläufen und in Krisen. Passende Hilfen für das Kind oder den Jugendlichen sind nicht immer verfügbar. Im Verlauf der Hilfen stellen sich – anders als oft angenommen – der Vormundschaft immer wieder Kinderschutzaufgaben. Das hinterlässt bei engagierten Vormund:innen Spuren. In dieser Arbeitsgruppe wurden Methoden und Techniken zur Selbstfürsorge angeboten. Denn um Kindern gut helfen zu können, ist der Erhalt der eigenen psychischen Gesundheit notwendige Voraussetzung!
Volker Henneicke, Jugendamt Magdeburg
Zum 1.1.2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht in Kraft getreten. Seitdem haben Kinder und Jugendliche, die erheblich vernachlässigt wurden, ein Recht auf Soziale Entschädigung. Außerdem sind auch Opfer psychischer Gewalt in den Kreis der Berechtigten aufgenommen worden.
Es sind neue Leistungen, wie bspw. das Fallmanagement geschaffen und andere ausgeweitet worden.
In der Arbeitsgruppe wurde ein Überblick gegeben, wie in der Praxis die neuen Rechtsansprüche für Kinder und Jugendliche verwirklicht werden können.
> Protokoll
> Präsentation
> DIJUF Gutachten
> Auslegung BMAS „Erhebliche Vernachlässigung“