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Foren und Arbeitsgruppen

Hier finden Sie Ankündigungstexte der Diskussionsforen und Arbeitsgruppe auf der Tagung. Zusätzliche Informationen zu den verschiedenen Themen werden ab jetzt auf der Seite Materialien eingestellt und laufend bis zum Zeitpunkt der Tagung ergänzt.

Diskussionsforen am 24. Juni 2025

1. Potenziale für Kinder und Jugendliche erschließen: Zur Zusammenarbeit von Jugendamt und Ehrenamt

Matthias Bisten, Landesjugendamt Rheinland | Dr. Miriam Fritsche, Forscherin mit Schwerpunkt Vormundschaft

Die Vormundschaftsrechtsreform stellt die Arbeit in den Jugendämtern vor neue Anforderungen. Koordinierungsstellen für die Umsetzung vormundschaftsbezogener Aufgaben und zur Zusammenarbeit mit interessierten Ehrenamtlichen werden aufgebaut, Amtsvormund:innen können das Ehrenamt nicht mehr ausklammern.
Ansätze zur Umsetzung und Fragestellungen, die sich in der praktischen Arbeit ergeben können, werden vorgestellt und diskutiert.

2. Unbegleitete junge Menschen mit Flucht­erfahrung gut begleiten. Aktuelle gesell­schaftspolitische Herausforderungen

In diesem Forum werden die rechtlichen Anforderungen und Änderungen durch die Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) fundiert vermittelt und die Auswirkungen auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe und die Vormundschaft dargestellt.
Praxisnah wird reflektiert, wie Vormund:innen die Rechte junger Menschen stärken können. Junge Menschen mit Fluchterfahrung sind mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert, die oft durch rassistische Strukturen und Diskriminierung verschärft werden. Ziel ist es, Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wie Fachkräfte und Ehrenamtliche rassistische Diskriminierungen erkennen und aktiv entgegen wirken können.

3. Die Jugendhilfe soll inklusiv werden: Und was brauchen Kinder mit Behinderung von ihrem Vormund?

Volker Henneicke, Jugendamt Magdeburg |
Lara-Sophie Grontzki und Patrick Kleine, Verfahrenslotsen der Region Hannover

Zum Zeitpunkt der Planung des Forums ist unsicher, wann das Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe kommt. Vielerorts werden jedoch schon Schritte zur Inklusion in Jugendämtern und bei freien Trägern gemacht. Die Vormundschaft dagegen trägt immer schon Verantwortung für Kinder mit Behinderungen.
Wie kann sie ihre Erfahrungen einbringen? Wie kann die Zusammenarbeit mit Verfahrenslotsen und bei der künftigen Hilfe- und Leistungsplanung gestaltet werden? Wie können Kooperationsprozesse und Strukturen etabliert werden, damit Vormund:innen ihre Sorgeverantwortung gut wahrnehmen können?

4. Pflegeeltern als Vormund:innen?!

Claudia Gerling, pro juventa, Reutlingen | Ruth Seyboldt, Bundesforum | N.N., Pflegeelternteil

Das neue Vormundschaftsrecht bestärkt die Jugendämter darin, die ehrenamtliche Vormundschaft zu fördern – darunter fallen auch Vormundschaften von Pflegeeltern. Auch wird die Möglichkeit eröffnet, die sorgerechtliche Verantwortung zu teilen (§§ 1776, 1777 BGB). In der Arbeitsgruppe werden Rechtsprechung und Erfahrungenzu diesem Thema vorgestellt und gemeinsam diskutiert, wie ein sinnvolles Vorgehen etabliert werden kann, das Pflegekindernund Pflegeeltern gerecht wird.

5. Ist die Vormundschaftsrechtsreform in den Familiengerichten angekommen?

Helen Kubicki-Mohr, Familienrichterin Amtsgericht Rendsburg | Petra Günnewig-Horstmeyer, Rechtspflegerin Amtsgericht Lünen | Tim Weverinck, Jugendamt Warendorf

Können Gesetze die Menschen verändern, die sie anwenden sollen? Was muss geschehen, damit sich Organisationen und Abläufe in den Familiengerichten ändern? Bewirkt das geänderte Vormundschaftsrecht hier etwas? Hat sich das Auswahlverfahren geändert? Oder fremdeln Richter:innen und Rechtspfleger:innen noch mit dem neuen Recht und insbesondere dem vorläufigen Vormund (§ 1781 BGB), dem zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) und der Pflegeperson als Pfleger (§ 1777 BGB)? Wie können Eltern, Jugendämter und freie Träger darauf hinwirken, dass das neue Recht angewandt wird? Ist das in jedem Fall sinnvoll?

Arbeitsgruppen am 25. Juni 2025

1. Innovationen durch Koordinierungs­stellen im Jugendamt

Referentin: Carolin Hörscher, Koordinationsstelle im Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis

Koordinationsstellen können in Jugendämtern einen Beitrag leisten, innovative Ansätze in der praktischen Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe anzuregen. Aufgrund ihrer Funktion als Schnittstelle zwischen den zentralen Fachdiensten des Jugendamtes und externen Stellen können durch Netzwerkarbeit und Beteiligung neue Wege gestaltet werden. Ziel der Arbeitsgruppe ist es Innovationsmöglichkeiten und konkrete Umsetzungspraxis sowie deren Grenzen aufzuzeigen.

2. Beteiligung in der Vormundschaft – wahrnehmbar, verständlich, nachvollziehbar?

Referent:innen: Markus Niebuhr, ehrenamtlicher Vormund | Anna Titze, Fliedner Fachhochschule Düsseldorf | Angelika Große Holz, Jugendamt Münster
Moderation: Anna-Maria Generotzky, ISA Münster

Organisation: ISA Münster

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein Kernelement der Vormundschaft. Doch welche Strukturen und welche professionelle Haltung fördern eine wahrnehmbare Beteiligung und worin liegen die Herausforderungen?
Neben spannenden Impulsen aus der Wissenschaft und Praxis, die erste Ansätze zur Reflexion und zu Potenzialen liefern, bietet der Workshop Raum für Diskussion zur Beantwortung dieser Fragen.

3. Vormundschaften gut leiten!

Sigrid Meinderink, Bezirksjugendamt Hamburg-Harburg | Thomas Stephan, Jugendamt Stuttgart

Die Arbeitsgruppe richtet sich an Fachkräfte, die Amts- oder Vereinsvormundschaften leiten oder sich darauf vorbereiten. Schon die besondere Stellung und Weisungsfreiheit der Fachkräfte beinhaltet Herausforderungen für die Qualitätssicherung.
Aktuell bergen Fallzahl- und Personalbemessung sowie Stellenbesetzung besondere Schwierigkeiten. Dennoch hat Leitung die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine am Kindeswohl orientierte Vormundschaftsführung gewährleistet ist. Zudem muss sie Fürsorgeverantwortung wahrnehmen angesichts zunehmender Belastung der Fachkräfte mit Kinderschutzthemen und komplexen Problemlagen. Good-Practice Beispiele werden vorgestellt und diskutiert.

4. Vormundschaftsführung im Vormundschaftsverein und in der beruflich-selbstständigen Vormundschaft:
Zukunft braucht Vergütung und Wertschätzung!

Ronja Adick, SkF-Zentrale, Dortmund | Karen Aderholz-Franke, Diakonie RWL |
Edith Nikelowski, Berufsvormundin, Gütersloh

Organisation: SkF-Zentrale, Dortmund | Diakonie RWL

Durch die Reform des Vormundschaftsrechts wurde die Förderung des Ehrenamts und der Vereins- und beruflichen Vormundschaft gestärkt. Für die Umsetzung benötigen Vormundschaftsvereine und beruflich selbstständige Vormund:innen eine entsprechende unabhängige und auskömmliche Finanzierung ihrer Arbeit. Diese wurde in beiden Fällen nicht gesetzlich verankert.
In dieser Arbeitsgruppe geben wir einen Überblick über die Struktur von Kosten und Einnahmen bei Vormundschaftsvereinen und bei beruflich-selbstständiger Vormundschaft. Wir wollen uns mit dem Spannungsfeld der Finanzierung zwischen Amtsgericht, Jugendamt und Verein auseinandersetzen.

5. Umgangskontakte konstruktiv gestalten

Birgit Averbeck, Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie

Für viele Kinder, die nicht in ihren Familien leben, sind Fragen nach Kontakten zentral und haben mit Zugehörigkeit sowohl zu ihrer Pflegefamilie als auch zu ihrer Herkunftsfamilie zu tun. Eine sensible und individuelle Gestaltung der Kontakte des Kindes zu den Menschen, die für es wichtig sind, kann viel dazu beitragen, Loyalitätskonflikte und schwierige Dynamiken zu verhindern.
Wie können die Wünsche des Kindes, aber auch die Perspektiven weiterer Beteiligter wie der Eltern, Pflegeeltern, der Einrichtung und dem Pflegekinderdienst verstanden und einbezogen werden? In der AG wird dazu die Methode des „Kooperationslabors“ vorgestellt und anhand einer Fallkonstellation auch praktisch erprobt.

6. Kooperation in der Vormundschaft: Was macht gute Zusammenarbeit aus?

Jörg Urmes, ASD-Leitung Jugendamt Herzogenrath | Claudia Gerling, pro juventa, Reutlingen | Anja Scharfenberg, Jugendamt Erfurt
Moderation: Mike Ahrens, Jugendamt Coesfeld

Die Vormundschaft ist mit vielfältigen Anforderungen an die Kooperation konfrontiert und auch durch das neue Vormundschaftsrecht zur Zusammenarbeit verpflichtet (§ 1796 Abs. 2 iVm § 1792 Abs. 2 BGB). In dieser Arbeitsgruppe geht es darum, wie Kooperation mit den Erziehungspersonen im Alltag und den Fachkräften der Sozialen Dienste so gestaltet werden kann, dass sie den Interessen des Kindes gerecht wird – auch in schwierigen Fällen.

7. Vormundschaft im Übergang ins Erwachsenenleben

Robin Loh, Careleaver e.V., Bundesforum

Auf welche Erfahrungen, Unterstützungsmöglichkeiten und Praxismaterialien können Vormund:innen und Fachkräfte bereits zurückgreifen, um Übergänge mit Jugendlichen gut vorzubereiten? Was kann dem Jugendlichen an die Hand gegeben werden, damit das Hineinwachsen ins Erwachsenenleben gut gelingt?
Diesen Fragen gehen wir in der Arbeitsgruppe gemeinsam nach. Dabei werden auch Möglichkeiten der Übergangsgestaltung (zurück) in die Herkunftsfamilie oder in andere Hilfesysteme besprochen.

8. Medikamente in der Jugendhilfe – Wer entscheidet eigentlich über was?

Dr. Katharina Mangold, Universität Hildesheim | Ruth Seyboldt, Bundesforum

Organisation: Projekt MEDIJU, Bundesforum und Universität Hildesheim

Ein in der Hilfeplanung wenig beachtetes Thema, das für Kinder und Jugendliche aber sehr wichtig sein kann, ist die Behandlung mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka. Im Projekt MEDIJU wird erforscht, wie medikamentöse Behandlungen junger Menschen in Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe und Pflegefamilien zustande kommen und praktiziert werden, welche Rolle die Sorgeberechtigten dabei spielen und welche Erfahrungen junge Menschen damit machen.
In der Arbeitsgruppe sollen gemeinsam erste Kriterien dafür erarbeitet werden, wie transparente Verfahren etabliert werden können, die für die jungen Menschen nachvollziehbar sind und ihre Rechte verwirklichen.

9. Belastung und Selbstfürsorge im Alltag der Vormundschaft

Eriko Kopp-Makinose, Heil- und Traumapädagogin, Heidelberg

Vormund:innen haben mit sehr belasteten Kindern und Jugendlichen zu tun und tragen Verantwortung bei schwierigen Verläufen und in Krisen. Passende Hilfen für das Kind oder den Jugendlichen sind nicht immer verfügbar. Im Verlauf der Hilfen stellen sich – anders als oft angenommen – der Vormundschaft immer wieder Kinderschutzaufgaben. Das hinterlässt bei engagierten Vormund:innen Spuren.
In dieser Arbeitsgruppe werden Methoden und Techniken zur Selbstfürsorge angeboten. Denn um Kindern gut helfen zu können, ist der Erhalt der eigenen psychischen Gesundheit notwendige Voraussetzung!

10. Soziales Entschädigungsrecht: Erfahrungen seit dem 1.1.2024

Volker Henneicke, Jugendamt Magdeburg

Zum 1.1.2024 ist das neue Soziale Entschädigungsrecht in Kraft getreten. Seitdem haben Kinder und Jugendliche, die erheblich vernachlässigt wurden, ein Recht auf Soziale Entschädigung. Außerdem sind auch Opfer psychischer Gewalt in den Kreis der Berechtigten aufgenommen worden.
Es sind neue Leistungen, wie bspw. das Fallmanagement geschaffen und andere ausgeweitet worden.
In der Arbeitsgruppe wird ein Überblick gegeben, wie in der Praxis die neuen Rechtsansprüche für Kinder und Jugendliche verwirklicht werden können.

11. Transgender – Neues Selbstbestimmungsrecht und medizinische Geschlechtsangleichung

Mari Günther, Systemische Therapie und Beratung, Berlin

Eine Studie hat kürzlich gezeigt, dass der Anteil transidenter Kinder und Jugendlicher in der Kinder- und Jugendhilfe höher ist als im Rest der Bevölkerung. Fachkräfte und Vormund:innen sind gefordert, sich damit auseinanderzusetzen. Das neue Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es, Vornamen und Geschlechtseintrag einfacher zu ändern – auch für Minderjährige.
Darüber hinaus wünschen transidente Jugendliche teils geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen wie die Behandlung mit Pubertätsblockern.
In der Arbeitsgruppe werden Erkenntnisse zum Thema vermittelt. Gemeinsam wird diskutiert, wie Fachkräfte und Vormund:innen mit ihrer Verantwortung gegenüber transidenten Kindern und Jugendlichen umgehen können.

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