Noch ist nicht bekannt, wie der Bundesrat darauf reagiert, dass die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung Ende November 2020 (versteckt in Anlage 4 ab S. 479 des verlinkten Dokuments) wenig Kritikfähigkeit gezeigt und fast alle seine Vorschläge in Bausch und Bogen abgelehnt hat. Möglich wäre, dass der Bundesrat seine Vorschläge fallen lässt oder dass ein Vermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Der Bundesrat hatte mit Stellungnahme vom 6.11.2020 eine Reihe begründeter Vorschläge zur großen Vormundschaftsreform gemacht (hier zur damaligen Nachricht des Bundesforums). Aufgegriffen wurden auch Punkte, die vom Bundesforum vertreten werden, bspw. auf die „Vorab-Benennung“ der Person, die die Vormundschaft im Jugendamt übernehmen soll gegenüber dem Gericht zu verzichten, den § 87c SGB VIII zu entschärfen, der das Jugendamt verpflichtet, bei Ortswechsel des Kindes immer Entlassung zu beantragen – auch wenn dies aus Gründen des KIndeswohls nicht angezeigt ist oder mehr Klarheit im § 1777 BGB-E zu schaffen, nach dem zwar Sorgerechtsanteile auf Pflegepersonen übertragen werden können, aber alle gewichtigen Angelegenheiten sodann gemeinsam mit Vormund und Pflegeperson zu entscheiden sind.