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Adoptionshilfegesetz auf dem Weg

Für Kinder oder Jugendliche unter Vormundschaft kann in manchen Fällen die Adoption eine Möglichkeit sein, eine stabile Perspektive zu schaffen. Der Familienausschuss des Bundestages hat am 27.05.2020 den Entwurf des sogenannten “Adoptionshilfegesetzes” in leicht geänderter Fassung ohne Gegenstimmen anfgenommen. Das Gesetz will zum Gelingen von Adoptionen beitragen, u.a. auch in einer zunehmenden Anzahl von Fällen, in denen Kinder mit erhöhtem Fürsorgebedarf adoptiert werden oder die Bereitschaft dazu besteht. Das Gesetz will dies erreichen

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten daher neue Aufgaben, u.a. Beratungs- und Kooperationsaufgaben, (aber auch neue Aufgaben in den Bereichen der Stiefkind- und Auslandsadoption). Sie sollen das Kind altersgerecht über die Adoption informieren. Mit Eltern und Adoptiveltern sollen Gespräche geführt und in gewissen Zeitabständen wiederholt werden, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann.


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