In seiner Pressemitteilung vom 26.11.2020 begrüßt der SkF Gesamtverein viele der im Vormundschaftsrecht geplanten Änderungen, fordert jedoch, dass zukünftig der vormundschaftsführende Verein und nicht dessen Mitarbeiter*innen zu Vormund*innen bestellt werden. Die Vormundschaftsvereine seien eine wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe und zeichnen sich dadurch aus, dass sie viel Erfahrung in der Qualifikation von ehrenamtlichen Vormund*innen haben. Dem schließt sich das Bundesforum an. Um den Bedarfen der jungen Menschen gerecht zu werden, sollten alle vier Formen der Vormundschaft gefördert und erhalten werden.