
In der UN Kinderrechtskonvention ist das Recht von Kindern und Jugendlichen festgelegt, von gesetzlich verantwortlichen Personen bei der Ausübung ihrer Rechte in einer der Entwicklung entsprechenden Weise unterstützt zu werden. Je nach Land haben Vormund:innen (guardians) oder gesetzliche Vertreter:innen (legal representatives) unterschiedliche Aufträge und Funktionen. Europaweit gibt es somit keine einheitliche Definition und Handhabe für Vormundschaft (guardianship).
Im EGN arbeiten zivilgesellschaftliche und staatliche Organisationen aus den EU Mitgliedsstaaten zum Thema Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige zusammen. Es geht darum, auf EU-Ebene ein Bewusstsein für die Belange von Vormund*innen und unbegleiteten Minderjährigen zu schaffen und zur Qualitätsentwicklung bzw. zum Wissens- und Erfahrungsaustausch beizutragen. Seit 2019 gehört auch das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft dem Netzwerk an.
Durch die Mitarbeit im EGN erhält das Bundesforum über das deutsche System hinaus Anregungen zur Weiterentwicklung der Vormundschaft und kann gleichzeitig seine Expertise und Erfahrungen an Partnerorganisationen weitergeben, in deren Länder es noch kein ausdifferenziertes Vormundschaftssystem gibt.
Durch die Mitgliedschaft erhalten wir Zugang zu relevanten europäischen Prozessen, die wir wiederum in unsere eigene Arbeit aufgreifen können (z. B. zur aktuellen GEAS-Reform).