Icon Pfeil Icon Suche Zum Inhalt springen

Vormundschaft im Übergang in die Selbstständigkeit

Obwohl die Vormundschaft mit dem 18. Lebensjahr endet, äußern junge Menschen nicht selten weiteren Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Unser Fachbeiratsmitglied Volker Henneicke hat zu diesem Thema ein Impulspapier erstellt, auf das die Vorsitzende des Bundesforums, Henriette Katzenstein, mit einem Diskussionspapier antwortete.

Volker Henneicke schlägt einen § 18 Abs. 5 SGB VIII vor, um den Beratungsanspruch von jungen Menschen zu sichern. Um die zeitlichen Ressourcen für die Beratung und Unterstützung abzusichern, schlägt er vor, die Nachbetreuung in § 55 Abs. S. 5 SGB VIII zu berücksichtigen. Henriette Katzenstein weist darauf hin, dass ein Nachbetreuungsanspruch bereits in § 41a SGB VIII-E vorgesehen ist und überlegt, ob zwei parallele Ansprüche sinnvoll sind. Sie schlägt vor, über ein Wunsch- und Wahlrecht des jungen Volljährigen hinsichtlich der Person einzuführen, die die Nachbetreuung übernimmt und koordiniert. Die Voraussetzungen, unter denen vom Wahlrecht abgewichen werden darf, wären noch zu diskutieren.


Interesse am Bundesforum?

Aktuelles per E-Mail