Am nächsten Freitag, 7. Mai wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bundesrat behandelt. Am 22. April wurde es im Bundestag mit etlichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vom 25.1.2021 verabschiedet. Eine aktuelle Synopse liegt von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) vor, eine weitere aktualisierte Synopse wurde vom Deutschen Institut für Jugendhilfe- und Familienrecht (DIJuF) vorgelegt. Das Gesetz beinhaltet zahlreiche Neuerungen im Bereich der Hilfeplanung, der möglichen Hilfen und Maßnahmen, der Beteiligung der Adressat*innen, des Kinderschutzes und einen Fahrplan zur Entwicklung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Die Kernpunkte finden Sie auf unserer Seite zur SGB VIII-Reform.