Am 1.1.2023 tritt das vollkommen überarbeitete neue Vormundschaftsrecht, das Gesetz
zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Das Bundesforum hat dazu eine Synopse erstellt, in der den neuen Vorschriften (1. Spalte) die inhaltlich (teilweise) entsprechenden gültigen Vorschriften gegenübergestellt werden.
Eine dritte Spalte enthält Anmerkungen und Erläuterungen, die sich zumeist auf die Begründung des Regierungsentwurfs der Reform beziehen. Die Begründung hat zwar keine Gesetzeskraft, sie wird vom Ministerium erstellt und nicht vom Parlament beschlossen, aber doch zur ersten Interpretation meist herangezogen.