Das Bundesforum hat den Referentenentwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes kommentiert.
Die Öffnung der Zuständigkeit des Jugendamts für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien stellt einen wichtigen Schritt dar. Während das Jugendamt als Leistungsbehörde bisher nur für junge Menschen ohne Behinderung oder mit einer (drohenden) seelischen Behinderung zuständig war, waren Vormund:innen als Personensorgeberechtigte – insoweit wie Eltern – bislang mit den unterschiedlichen Zuständigkeiten mehrerer Träger und Zuständigkeitsproblemen an den Schnittstellen konfrontiert. Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für alle Kinder im Jugendamt wird daher die Arbeit in der Vormundschaft/Pflegschaft mit Kindern mit Behinderungen und Einschränkungen und die Vertretung ihrer Interessen in der Zukunft hoffentlich erheblich erleichtern.