Am Donnerstag, den 22.04. wurde nach der 2. und 3. Beratung das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im Bundestag beschlossen (siehe Ablauf der 224. Plenarsitzung). Die Zustimmung des Bundesrates steht jedoch noch aus. Kernpunkte der Reform finden Sie auf unserer SGB VIII-Seite.
Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden vielfache Änderungen verabschiedet – eine Reihe davon betreffen Details und Klarstellungen, nur wenige Änderungen, die (auch) die Vormundschaft betreffen, sind substanzieller Art:
Die Reden aus der Plenarsitzung können Sie auf der Seite des Bundestages auch nachträglich ansehen.
.
[H1]Stimmt das