Auf eine kleine Anfrage dazu, wie die persönlichen Daten von Amtsvormund*innen bei Konto-Eröffnungen und Handy-Verträgen geschützt werden können, hat die Hessische Landesregierung geantwortet. Die Drucksache macht deutlich, dass sowohl Kontoeröffnungen als auch Handyverträge OHNE die Angabe der persönlichen Daten möglich sind. Die Verantwortung für die Lösung in der Praxis sieht die Regierung allerdings offensichtlich bei den Fachkräften der Vormundschaften selbst.
Das Bundesforum plant die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die an Empfehlungen für Lösungen in der Praxis arbeiten wird.