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Landesjugendhilfeausschuss in Hessen verabschiedet neue Richtlinien zur Übernahme von Vereinsvormundschaften

In seiner Sitzung vom 28.11.2022 verabschiedete der Landesjugendhilfeausschuss in Hessen die neuen Richtlinien zur Erteilung der Anerkennung zur Übernahme von Vereinsvormundschaften nach § 54 SGB VIII i. V. m. § 1791a BGB. Die neuen Richtlinien treten zeitgleich mit der Vormundschaftsrechtsreform am 01.01.2023 in Kraft. Neben den Eignungsvoraussetzungen eines Vormundschaftsvereins und den persönlichen Eignungsvoraussetzungen eines Vereinsvormunds wird auch das Kindesinteresse deutlich hervorgehoben. So braucht es zum Beispiel für die Betriebserlaubnis ein Konzept zum Schutz der Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen sowie des Schutzes vor Gewalt und ein Konzept zur Qualitätsentwicklung, das den Kooperationsgedanken stärkt in dem es beschreibt, wie Beteiligung von Minderjährigen, die Kooperation mit anderen Fachkräften und die Zusammenarbeit mit Eltern zu gestalten sind.

Das Bundesforum möchte solche und ähnliche Hinweise gerne bündeln und zur Verfügung stellen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auf ähnliche Richtlinien, Konzepte o. ä. aus Ihren Bundesländern hinweisen, in dem Sie eine E-Mail an info@vormundschaft.net schreiben.


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