In einem Erlass vom 26. Februar 2021 konkretisiert das Ministerium für Soziales und Integration die Impfberechtigung in Baden-Württemberg. Seitdem sind auch ASD-Fachkräfte und Vormund*innen mit ihren regelmäßigen Kontakten zu Kindern und Jugendlichen impfberechtigt.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft begrüßt den Erlass und freut sich über Informationen und Hinweise aus anderen Bundesländern.