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Aktuelle Hinweise des Bundesforums zu Änderungsbedarfen im SGB VIII

Die Notwendigkeit einer dem Kindeswohl dienlichen Regelung der örtlichen Zuständigkeit in § 87c SGB VIII, einer verbesserten Datengrundlage für die Vormundschaft und einer eindeutigen gesetzlichen Vorgabe zur Trennung von vormundschaftlichen und ASD-Aufgaben werden in einer aktuellen Stellungnahme des Bundesforums hervorgehoben. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich die gesetzliche Vorgabe zu einer Maximalzahl von 50 Vormundschaften pro Vollzeitstelle angesichts der monatlichen Kontaktpflichten und der mit dem vermehrten Kontakt anwachsenden Aufgabenstellungen als unrealistisch hoch erwiesen hat. Jugendämter, die sich mit der Vormundschaft intensiv auseinandergesetzt haben, kommen zu dem Schluss, dass eine Fallzahl zwischen 30 und 40 angemessen ist. Schließlich tritt das Bundesforum für eine verbesserte Förderung der vier Formen der Vormundschaft, insbesondere der ehrenamtlichen Vormundschaft ein!


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