Das Bundesnetzwerk ist das zentrale Gremium des Vereins Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft. Es ist laut Satzung interdisziplinär zusammengesetzt: Repräsentant:innen der Vormundschaft, der öffentlichten und freien Träger, der Adressat:innen der Kinder- und Jugendhilfe und Wissenschaftler*innen verschiedener Fachrichtungen sind im Bundesnetzwerk miteinander verbunden. Landesjugendämter und Pflegekinderverbände, Familiengerichtsbarkeit und alle Formen der Vormundschaft sind vertreten (alle Mitglieder im Kasten weiter unten). Das Bundesnetzwerk trifft sich dreimal jährlich, einmal davon zu einer zweitägigen Klausur. Hier werden fachliche Themen diskutiert, die vierjährige bundesweite Fachtagung geplant und Ideen zu Publikationen (Aufsätze, Bücher) entwickelt.
Im Bundesnetzwerk werden auch Forschungsvorhaben und Expertisen diskutiert, angestoßen und auf den Weg gebracht. Dazu gehören das Projekt Vormundschaft im Wandel 2018-2020, ISS; Vormundschaft und Herkunftsfamilie 2020-2022, ISS; Expertise zu Umgangsrecht 2019, DIJuF; Expertise zur Praxis des „Umgangs mit dem Umgang“ 2019, ISS, 2019; Expertise zu statistischen Grundlagen für die Vormundschaft 2019, ISA).
Das Bundesnetzwerk bestimmt die strategische Ausrichtung des Vereins. Es wird von der Mitgliederversammlung alle vier Jahre gewählt. Vereinsmitgliedschaft ist erwünscht, aber nicht notwendige Voraussetzung für die Wahl.
Auf Vorschlag des Bundesnetzwerks können Facharbeitskreise zur Bearbeitung aktueller Themenstellungen eingerichtet werden. Zur Zeit gibt es einen Facharbeitskreis, der Thesen zur Weiterentwicklung der Vormundschaft erarbeitet. Möglich ist auch die Gründung von Kommissionen, die längerfristig thematische Anliegen des Bundesforums verfolgen.
Zudem begleitet unser Ehrenmitglied Prof. Dr. Helga Oberloskamp das Bundesnetzwerk und den Verein insgesamt. Sie ist langjährig durch ihre wissenschaftliche und publizistische Arbeit mit dem Bundesforum verbunden und unterstützt die Arbeit im Netzwerk seit über zehn Jahren auch ganz konkret durch Beratung und Mitwirkung in Fachveranstaltungen.
Der Vorstand besteht laut Satzung aus drei bis sieben Mitgliedern und wird auf Vorschlag des Bundesnetzwerks von der Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Der Vorstand soll nach Geschlechtern paritätisch besetzt werden. Auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 21.09.2023 wurden die folgenden sieben Mitglieder gewählt.