Die FamRZ weist in ihrem Newsletter auf das geplante Reformpaket des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder hin.
Das Reformpaket beinhalte Vorschläge zur besseren Qualifizierung in der Justiz, z. B. eine Fortbildungspflicht für Familienrichter*innen, und gesetzlich geregelte Qualifikationsanforderungen an Verfahrensbeistände.
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