Eine gelingende Umsetzung der Vormundschaftsrechtsreform kann nur gemeinsam mit Jugendämtern und Familiengerichten gelingen. Neuerungen bei Auswahl, Bestellung und familiengerichtlicher Aufsicht sind ebenso auf beide Partner angewiesen wie Überlegungen, wie die vorläufige Vormundschaft (§ 1781 BGB), der zusätzlichen Pfleger (§ 1776 BGB) und die ehrenamtliche Pflegschaft (§ 1777 BGB) und Vormundschaft von Pflegeeltern in die Praxis finden und sich weiterentwickeln können.
Die „Warendorfer Praxis„, ein hoch aktiver Arbeitskreis vor Ort, hat vor einiger Zeit einen ersten Leitfaden Vormundschaft vorgelegt, der – immer am Kind orientiert – Vorschläge zur zukünftigen Zusammenarbeit von Familiengerichten und Jugendamt in vormundschaftlichen Angelegenheiten unterbreitet. Andreas Hornung, Richter am Oberlandesgericht Hamm, Mitinitiator und langjähriger Mitstreiter in diesem aktiven Netzwerk stellt den Leitfaden und die Anforderungen sowie Möglichkeiten einer guten Kooperation gemeinsam mit der Leiterin des Kreisjugendamts Warendorf vor.
Stornierung und Teilnehmendentausch
Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.
Teilnehmendentausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.