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Online-Seminar Überblick über die Vormundschaftsreform

Dieses Online-Seminar richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft, die einen Überblick über die wesentlichen Änderungen durch die Vormundschaftsrechtsreform erhalten möchten. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 21 vom 12.05.2021, wird ab 01.01.2023 in Kraft treten.

Schwerpunkte, die in den Blick genommen werden, sind u. a.:

Rechte der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem*der Vormund*in

Deutlichere Pflichten des*der Vormund*in im Hinblick auf die die persönliche Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen

Begründungspflicht des Jugendamts gegenüber dem Familiengericht zur Suche nach einem*einer ehrenamtlichen Vormund*in

Zusammenarbeit mit den Erziehungspersonen und neue Möglichkeiten, das Sorgerecht zwischen mehreren Personen aufzuteilen

Orientierung bei der Auswahl des*der Vormund*in am Kind

Einführung einer vorläufigen Vormundschaft

Trennung des Bereichs Vormundschaft von anderen Tätigkeitsbereichen

Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab eingereicht werden.

Anmelden können Sie sich über die Seite des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF).

Weitere Informationen auf dijuf.de

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