Dieses Online-Seminar richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte der Vormundschaft und Pflegschaft, die einen Überblick über die wesentlichen Änderungen durch die Vormundschaftsrechtsreform erhalten möchten. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 21 vom 12.05.2021, wird ab 01.01.2023 in Kraft treten.
Schwerpunkte, die in den Blick genommen werden, sind u. a.:
Rechte der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem*der Vormund*in
Deutlichere Pflichten des*der Vormund*in im Hinblick auf die die persönliche Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen
Begründungspflicht des Jugendamts gegenüber dem Familiengericht zur Suche nach einem*einer ehrenamtlichen Vormund*in
Zusammenarbeit mit den Erziehungspersonen und neue Möglichkeiten, das Sorgerecht zwischen mehreren Personen aufzuteilen
Orientierung bei der Auswahl des*der Vormund*in am Kind
Einführung einer vorläufigen Vormundschaft
Trennung des Bereichs Vormundschaft von anderen Tätigkeitsbereichen
Fragestellungen und Fallkonstellationen können unter veranstaltungen@dijuf.de vorab eingereicht werden.
Anmelden können Sie sich über die Seite des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF).