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Soziale Entschädigung beantragen

Die Fortbildung führt in das neue soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV ein. Da die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit massiven Vernachlässigungserfahrung groß ist, ist für die Kinder- und Jugendhilfe die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Geschädigte durch psychische Gewalt und erhebliche Vernachlässigung besonders wichtig.

Zwar ist das neue Recht übersichtlicher als bisher, – zugleich bietet es aber eine Fülle von differenzierten Möglichkeiten – vom Fallmanagement über den Zugang zu kurzfristiger Unterstützung nach traumatisierenden Ereignissen und unterschiedliche Hilfen und finanzielle Leistungen. Um Kinder und Jugendliche in der Verwirklichung ihres Rechtsanspruch auf Entschädigung fachkundig zu unterstützen, brauchen viele Vormund:innen Unterstützung.

Volker Henneicke, Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg, stellt das Gesetz für interessierte Fachkräfte und Vormund:innen vor. Er erläutert Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Leistungen

Stornierung und Teilnehmendentausch

Für unsere Planungen bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Anmeldeschluss ist 10 Tage vor der Veranstaltung.

Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Teilnehmendentausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.

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