Die Fortbildung führt in das neue soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV ein. Da die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit Vernachlässigungserfahrung groß ist, ist für die Kinder- und Jugendhilfe besonders wichtig die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Geschädigte durch psychische Gewalt und erhebliche Vernachlässigung.
Volker Henneicke, Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg, stellt das Gesetz vor. Er erläutert Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Leistungen. Zwar ist das neue Recht übersichtlicher als bisher, – zugleich bietet es aber eine Fülle von differenzierten Möglichkeiten – vom Fallmanagement über den Zugang zu kurzfristiger Unterstützung nach traumatisierenden Ereignissen und unterschiedliche Hilfen und finanzielle Leistungen.
Stornierung und Teilnehmendentausch
Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.
Teilnehmendentausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.