Die Fortbildung führt in das neue soziale Entschädigungsrecht (SER) nach SGB XIV ein. Volker Henneicke, Abteilungsleiter im Jugendamt Magdeburg, stellt das Gesetz vor. Er erläutert Anspruchsvoraussetzungen und mögliche Leistungen. Zwar ist das neue Recht übersichtlicher als bisher, – zugleich bietet es aber eine Fülle von differenzierten Möglichkeiten – vom Fallmanagement über den Zugang zu kurzfristiger Unterstützung nach traumatisierenden Ereignissen und unterschiedliche Hilfen und finanzielle Leistungen.
Für die Kinder- und Jugendhilfe besonders wichtig ist die Ausweitung der Anspruchsberechtigung auf Geschädigte durch psychische Gewalt und “erhebliche Vernachlässigung”. Da die Gruppe der Kinder und Jugendlichen in stationärer Kinder- und Jugendhilfe mit Vernachlässigungserfahrung groß ist, wird Dr. Susanne Witte (Deutsches Jugendinstitut) im Rahmen der Fortbildung vortragen, was unter erheblicher Vernachlässigung nach dem SER zu verstehen ist.