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Online-Seminar Personalbemessung nach der Vormundschaftsreform

Mit der Vormundschaftsreform ergeben sich neue Aufgaben für Vormund*innen. U.a. die vom Gesetz geforderte verstärkte Förderung von und Zusammenarbeit mit ehrenamtlicher Vormundschaft wird Personalressourcen erfordern. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Amtsvormünder in Baden-Württemberg – hat sich dem Thema gewidmet und eine Orientierungshilfe zur Personalbemessung erarbeitet, die in Kürze veröffentlicht wird. Thomas Stephan (AV Jugendamt Stuttgart) wird die genau ausgearbeiteten Überlegungen zur Personalbemessung am 5. Juli von 16:00-18:30 Uhr vorstellen und steht für Fragen zu Aufgaben und Personalbemessung in der Vormundschaft zur Verfügung.

Neben der Vorstellung der Orientierungshilfe steht der Austausch im Vordergrund. Neben den Personalbedarf im Bereich der Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft wollen wir dabei auch die vermehrt geforderte Beteiligung, die im Gesetz nun verankerten Vorschriften zur geteilten Sorge mit Pflegepersonen und die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in den Blick nehmen. Im gemeinsamen Gespräch sollen Bedarfe, Aufgaben und Anforderungen erörtert werden, die künftig eine Rolle spielen werden.


Stornierung und Teilnehmertausch

Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Bei Präsenz-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis spätestens vier Wochen (29 Tage) vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen Stornokosten in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises an, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Teilnehmertausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.

Die Anmeldung ist abgeschlossen.

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