Viele denken bei dem Wort Menschenhandel zuerst an direkte körperliche Gewalt, Verschleppung in andere Länder und Bilder von direktem Zwang. Doch tatsächlich gibt es verschiedene Formen von Menschenhandel. Betroffene werden mit falschen Versprechen und subtilen Strategien gelockt, manipuliert oder emotional unter Druck gesetzt. Sie werden z. B. zu sexuellen Handlungen gezwungen, müssen ohne Bezahlung arbeiten, auf der Straße betteln oder kriminelle Taten für andere begehen. Ob sie dabei der Tätigkeit bzw. der Form der Ausbeutung im Vorneherein zugestimmt haben, ist für den Straftatbestand Menschenhandel mit betroffenen Kindern und Jugendlichen rechtlich irrelevant. Der Handel mit und die Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen stellen in Deutschland wie auch weltweit eine gravierende Kindeswohlgefährdung dar.
Die Fallzahlen und Fallberichte von Bundeskriminalamt (BKA) sowie der Berichterstattungsstelle Menschenhandel verdeutlichen die Aktualität und Relevanz. Laut dem Bundeslagebild „Menschenhandel und Ausbeutung“ des BKAs wurden im Jahr 2024 in 209 Ermittlungsverfahren insgesamt 246 betroffene Minderjährige in Deutschland identifiziert. Die meisten Verfahren betrafen sexuelle Ausbeutung, gefolgt von Zwangsheirat, Arbeitsausbeutung, Ausbeutung zur Begehung strafbarer Handlungen und illegaler Adoption.
In Kooperation mit der Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland e.V. informieren wir über das Themenfeld „Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland”. Um Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel zu erkennen, sind spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Auch nach der Identifizierung benötigen Betroffene besondere Unterstützung, die nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Fachkräften gelingen kann. Die Fortbildung bietet einen Überblick über die aktuelle Lage und die rechtliche Situation in Deutschland. Nach einer inhaltlichen Einführung und fachlichen Einordnung durch Nina Stephainsky (ECPAT Deutschland e.V.), stellt Martina Döcker (ISD) die Arbeit spezialisierter Fachberatungsstellen für betroffene Minderjährige des Menschenhandels sowie spezifische Aspekte der länderübergreifenden Zusammenarbeit zum Schutz von Minderjährigen vor. Anhand eines anonymisierten Falls erläutert Verena Fernandes dos Santos (Fachreferentin) Abläufe und Zuständigkeiten von Jugendämtern und präsentiert einen erarbeiteten Handlungsleitfaden aus Dortmund. Darüber hinaus wird selbstverständlich ausreichend Raum für Fragen und Austausch bestehen.
Im Mittelpunkt stehen die Bezüge zu Ihrer Arbeit als Vormund:innen. Die Fortbildung unterstützt Sie dabei, Fragen einzuordnen und Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, sollten Sie Kinder und Jugendliche begleiten, die gefährdet sind oder Ausbeutung erfahren haben.
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Anmeldeschluss, Stornierung und Teilnehmendentausch
Für unsere Planungen bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Anmeldeschluss ist 10 Tage vor der Veranstaltung.
Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.
Teilnehmendentausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.