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GEAS und unbegleitete Minderjährige – Was ändert sich in der vormundschaftlichen Praxis durch die Neuregelungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht?

Seit dem 12. Juni 2026 sind die Neuregelungen durch reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in Deutschland anzuwenden. Dies bringt auch für den Aufenthalt und das Asylverfahren von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten erhebliche Veränderungen mit sich. Neben dem fortbestehenden System der (vorläufigen) Inobhutnahme müssen alle neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen binnen 72 Stunden ein Screening durchlaufen. Asylanträge können nicht mehr schriftlich durch die Vormundschaft gestellt werden, sondern müssen mittels Formblatt dem BAMF angezeigt werden. Zudem gibt es erweiterte Regelungen der Altersfeststellung und klare rechtliche Vorgaben für die Aufgaben von Vormund:innen im Asylverfahren.

Auch das Asylverfahren selbst wird an vielen Stellen anders ablaufen als bisher. Die Liste „sicherer Herkunftsländer“ ist massiv ausgeweitet und mehr unbegleitete Minderjährige sind von „beschleunigten Verfahren“ betroffen.

Ronald Reimann, Jurist bei XENION in Berlin, erläutert die neue rechtliche Systematik, immer mit Blick auf unbegleitete Minderjährige und die sich daraus ergebenden Auswirkungen für die Minderjährigen und ihre vormundschaftliche Vertretung. Zudem wird die aktuelle asyl- und aufenthaltsrechtliche Situation von unbegleiteten Minderjährigen aus den aktuellen Hauptherkunftsländern beleuchtet. Die Alternativen zum Asylverfahren, insbesondere Ausbildungsduldung/-aufenthalt sowie humanitärer Aufenthalt nach drei Jahren Schulbesuch (§ 25a AufenthG) sind gleichfalls Thema der Fortbildung. Außerdem gibt es Raum für Ihre Fragen und Fallkonstellationen aus der Praxis.

Die Fortbildung richtet sich schwerpunktmäßig an haupt- und ehrenamtliche Vormund:innen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Alle anderen Fachkräfte und Interessierten, die mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung tätig sind, sind ebenfalls willkommen.

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Anmeldeschluss, Stornierung und Teilnehmendentausch

Für unsere Planungen bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Anmeldeschluss ist 10 Tage vor der Veranstaltung.

Bei Online-Veranstaltungen ist eine Stornierung der Anmeldung bis zwei Wochen (15 Tage) vor der Veranstaltung kostenfrei, danach sind 100 % des Teilnahmebeitrags zu bezahlen.

Teilnehmendentausch: Bei Verhinderung eines Teilnehmenden kann anstelle einer Stornierung eine andere Person die Leistung an seiner oder ihrer Stelle ohne Zusatzkosten in Anspruch nehmen, sofern uns dies vorab mitgeteilt wurde.

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