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Vormund*in

Die Person, die die Verantwortung für eine*n Minderjährige*n innehat, der/die nicht unter elterlicher Sorge steht (s. Mündel), nennt das Gesetz Vormund.

Das Wort Vormund ist ein sehr altes und eher selten gebrauchtes Wort. Es kommt vom Mittelhochdeutschen Vormunde und hat dort die Bedeutung „Beschützer, Fürsprecher, Vormund“ – im Althochdeutschen (vor etwa 1000 Jahren) hieß es Foramundo. Es setzt sich aus dem Wort vor (im Sinne von für) und dem heute verschwundenen Substantiv Munt (Hand, Schutz, Schirm) zusammen. Die Munt ist der Vorläufer des heutigen Vormundschaftsrechts und bedeutet im Grunde „die Hand schützend über etwas halten“.

Das grammatische Geschlecht des Wortes Vormund ist männlich, so dass auch Frauen als der Vormund bezeichnet werden können. Trotzdem sind weibliche Formen wie Vormünderin, Vormündin und Vormundin schon sehr lange gebräuchlich. Die Mehrzahl lautet die Vormünder (oder seltener auch die Vormunde). Das Bundesforum hat sich für die derzeit in der Fachwelt eher geläufigen Formen der Vormund/die Vormünder und die Vormundin/die Vormundinnen entschieden. Früher gab es die Vormundschaft auch für Erwachsene, die nicht für sich selbst sorgen konnten, aber mit dem 1990 eingeführten Betreuungsgesetz wurde die Rechtsfürsorge für Kinder und Jugendliche einerseits und Erwachsene andererseits getrennt.

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Dr. Nadja Wrede


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