Icon Pfeil Icon Suche Zum Inhalt springen

Vermögenssorge

Bei der Vermögenssorge geht es darum alle finanziellen Angelegenheiten des Kindes/Jugendlichen zu regeln. Dazu gehören z. B. die Verwaltung von Einnahmen, die Entscheidung über die Höhe von Taschengeld und wofür das Taschengeld verwendet werden darf, der Abschluss eines Handyvertrags. Mit diesem Aufgabenkreis werden aber auch  Anträge z.B. auf Waisenrente oder Geldleistungen nach dem SGB II gestellt, wenn sie nötig sind. Hat ein Kind/Jugendlicher (ausnahmsweise in der Kinder- und Jugendhilfe) Immobilieneigentum, dann wird auch dieses vom Vormund verwaltet. Wenn ein Kind/Jugendlicher etwas erbt, dann kümmert sich der Vormund auch darum. Aber auch wenn andere von dem Kind/Jugendlichen Geld wollen, z. B. weil der Jugendliche einen Vertrag im Fitness-Studio abgeschlossen hat, den er gar nicht bezahlen kann, wird der Vormund tätig. Und im Erbfall prüft der Vormund, ob das Erbe nicht ausgeschlagen werden muss, weil es nur aus Schulden besteht. Aber nicht alles darf der Vormund alleine machen. Wenn er z.B. ein Erbe ausschlagen muss oder ein Haus des Kindes/Jugendlichen verkaufen, muss er sich das vorher vom Familiengericht genehmigen lassen. Und natürlich muss er seine Entscheidungen auch immer mit dem Kind/Jugendlichen besprechen.

__

Edda Elmauer


Interesse am Bundesforum?

Aktuelles per E-Mail