Vormundschaften werden auch bei und von Vereinen geführt. Sehr häufig sind es Vereine, die zu den großen Wohlfahrtsverbänden wie Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie gehören und eine jahrzehntelange Tradition in der Führung von Vormundschaften haben. Bei den Vereinen werden die Vormundschaften nahezu ausschließlich von Sozialpädagog*innen geführt. Dabei bieten die Vereine ähnlich wie die Jugendämter eine differenzierte Infrastruktur, in die die Vormundschaft eingebettet ist. Vereine haben in der Regel Verwaltungskräfte, können auf Dienstwagen zurückgreifen, haben Jurist*innen für die Beratung der Mitarbeiter*innen. Die Vereinsvormundschaft gibt es in zwei verschiedenen Formen: Manchmal wird der Verein selbst zum Vormund bestellt. Dann kann er aber aus der Justizkasse kein Geld für seine Arbeit verlangen. In der Regel werden daher die Sozialpädagog*innen, die bei einem Verein Vormundschaften führen, vom Familiengericht für jedes Kind/jeden Jugendlichen als Mitarbeiter*in des Vereins persönlich bestellt. Das steht dann so auch ausdrücklich im Beschluss des Gerichts und der Bestallungsurkunde. Damit ein Verein selbst oder durch seine Mitarbeiter*innen Vormundschaften führen darf, muss er vorher vom zuständigen Landesjugendamt anerkannt worden sein. Er muss u.a. sicherstellen, dass er seine Mitarbeiter fortbildet, beaufsichtigt und auch angemessen versichert, falls diese einmal einen Fehler machen.
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Edda Elmauer